wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.05.2000
3 Ss 151/00 -

Schüsse mit Platzpatronen auf Verkehrsteilnehmer

Ein Verkehrsteilnehmer, der auf das Innere des neben ihm fahrenden Fahrzeuges mit Platzpatronen feuert, kann sich eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr schuldig machen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Das Oberlandesgericht Hammt hat die Revision eines 22-jährigen Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Marl verworfen. Das Amtsgericht Marl hatte den nicht einschlägig vorbestraften Mann wegen eines versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt und ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Mann fuhr Anfang April 1999 hinter einem anderen Fahrzeug her, als der Beifahrer dieses Fahrzeuges sich umdrehte und ihm den ausgestreckten Mittelfinger zeigte, weil er der Auffassung war, der Angeklagte fahre zu nah auf. Der Angeklagte wechselte mit seinem Fahrzeug auf den rechten Fahrstreifen, setzte sich rechts neben das Fahrzeug, das von einer Frau gesteuert wurde, zog aus seinem Handschuhfach eine mit Platzpatronen geladene Gaspistole und gab mit dieser Pistole in das Innere des neben ihm fahrenden Fahrzeuges durch das geöffnete Fenster einen Schuss ab, gerade nachdem der Beifahrer des anderen Fahrzeuges auch sein Fenster geöffnet hatte, um eine Zigarettenkippe hinauszuwerfen. Die beiden Fahrzeuge fuhren zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit zwischen 20 und 30 km/h auf einer Kreuzung zu.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts reicht auch die Benutzung einer mit einfacher Platzpatrone geladenen Gaspistole aus, insbesondere wenn sie aus einem neben dem bedrohten Verkehrsteilnehmer fahrenden Pkw in Richtung auf das Innere des nebenher fahrenden Fahrzeuges abgefeuert wird. Der bedrohte Verkehrsteilnehmer könne in der nur wenige Sekunden andauernden Situation unmöglich erkennen, dass es sich lediglich um eine mit Platzpatronen geladene Gaspistole handele, mit der auf ihn gezielt und geschossen werde. Eine solche Tat sei geeignet, den Fahrer eines Fahrzeuges derart in Angst und Schrecken zu versetzen, dass ein möglicherweise folgenschwerer Fahrfehler die Folge sei, sei es durch ein reflexartiges Ausweichmanöver durch Verreißen des Lenkrades, eine abrupte Vollbremsung oder volle Beschleunigung des Fahrzeuges. Dies habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Dies gelte auch, wenn der Täter lediglich beabsichtigt habe, dem Beifahrer einen Schrecken einzujagen, denn damit nehme er billigend in Kauf, dass der Beifahrer reflexartig reagiere und dadurch in verkehrsgefährdender Weise auf die Fahrerin einwirke.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Hamm vom 23.06.2000

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: gefährlicher Eingriff in den Verkehr | Pistole

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4329 Dokument-Nr. 4329

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4329

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung