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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.05.2001
- 27 U 189/00 -
Unbefugtes Betreten einer Baustelle durch Erwachsenen: Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Sturz in Bauschacht
Bauunternehmer genügt Verkehrssicherungspflicht durch Absicherung der Baustelle mittels Absperrband
Betritt ein Erwachsener unbefugt eine Baustelle, so steht ihm grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes in einen Bauschacht zu. Denn dem Bauunternehmer ist dann keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht anzulasten, wenn er die Baustelle mittels eines Absperrbands abgesichert hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1997 wurde bis in die Nacht hinein eine alte Brücke abgerissen. Dieses Ereignis lockte einige Schaulustige an. Einer der Zuschauer wollte auf die Abrissarbeiten einen besseren Blick haben und begab sich daher gegen 0 Uhr auf die mittels eines Absperrbands gesicherte
Fehlende Verkehrssicherungspflichtverletzung schloss Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus
Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz und
Keine erhöhte Schutzbedürftigkeit des Klägers
Zwar müsse ein Bauunternehmer oder Bauleiter nach Ansicht des Oberlandesgerichts in bestimmten Fällen mit dem Betreten der
Erhebliches Mitverschulden schloss ebenfalls Schaden- und Schmerzensgeldanspruch aus
Zudem sei dem Kläger ohnehin ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW-RR 2001, 1602/rb)
Jahrgang: 2001, Seite: 1602 NJW-RR 2001, 1602
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Dokument-Nr. 18104
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