wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 18. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.05.2001
27 U 189/00 -

Unbefugtes Betreten einer Baustelle durch Erwachsenen: Kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Sturz in Bauschacht

Bauunternehmer genügt Verkehrs­sicherungs­pflicht durch Absicherung der Baustelle mittels Absperrband

Betritt ein Erwachsener unbefugt eine Baustelle, so steht ihm grundsätzlich kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen eines Sturzes in einen Bauschacht zu. Denn dem Bauunternehmer ist dann keine Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht anzulasten, wenn er die Baustelle mittels eines Absperrbands abgesichert hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 1997 wurde bis in die Nacht hinein eine alte Brücke abgerissen. Dieses Ereignis lockte einige Schaulustige an. Einer der Zuschauer wollte auf die Abrissarbeiten einen besseren Blick haben und begab sich daher gegen 0 Uhr auf die mittels eines Absperrbands gesicherte Baustelle. Dort stürzte er etwa 10 m tief in einen Bauschacht und erlitt dabei schwere Verletzungen. Er klagte aufgrund dessen gegen die Bauunternehmerin und den verantwortlichen Bauleiter auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Fehlende Verkehrssicherungspflichtverletzung schloss Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld aus

Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen den Kläger. Ihm habe kein Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zugestanden, da den Beklagten durch das Offenlassen des Bauschachtes keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht anzulasten sei. Der verkehrssichere Zustand der Baustelle müsse nur den Personen gegenüber sichergestellt werden, die befugtermaßen die Baustelle betreten dürfen. Dies können etwa Handwerker, Lieferanten, Architekten, Bauherren oder Beamte der Bauaufsichtsbehörde sein. Gegenüber Unbefugten genüge es demgegenüber, wenn die Baustelle durch Anbringung eines Absperrbands oder Aufstellen eines Verbotsschildes abgesichert wird. Dies sei hier der Fall gewesen.

Keine erhöhte Schutzbedürftigkeit des Klägers

Zwar müsse ein Bauunternehmer oder Bauleiter nach Ansicht des Oberlandesgerichts in bestimmten Fällen mit dem Betreten der Baustelle durch Unbefugte rechnen, so dass gegenüber diesen Personen eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht besteht. Dies gelte jedoch nur dann, wenn die Person mangels Einsichtsfähigkeit besonders schutzbedürftig ist. Zu diesem Personenkreis habe der erwachsene Kläger aber nicht gehört.

Erhebliches Mitverschulden schloss ebenfalls Schaden- und Schmerzensgeldanspruch aus

Zudem sei dem Kläger ohnehin ein Mitverschulden anzulasten gewesen. Denn er habe sich trotz der seines Erachtens unzureichenden Beleuchtung der Baustelle in die Umgebung dreier im Abbau befindlicher Kräne begeben. Dieses Fehlverhalten sei so schwerwiegend gewesen, dass eine etwaige Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Beklagten zurückgetreten wäre.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (zt/NJW-RR 2001, 1602/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2001, Seite: 1602
NJW-RR 2001, 1602

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 18104 Dokument-Nr. 18104

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18104

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (1)

 
 
Feodora schrieb am 25.04.2014

Selbst schuld, ist dem ganz recht geschehen.

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung