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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 01.10.2013
- 26 U 183/12 -
Verletzung der Blasenwand und Infektion mit Noro-Viren nach Operation kein ärztlicher Behandlungsfehler
Verletzung der Blasenwand wurde sofort erkannt und fachgerecht behandelt
Wird bei der Operation eines beidseitigen Leistenbruchs einer Dreijährigen die Blasenwand verletzt und infiziert sich die Patientin nach der Operation mit Noro-Viren, muss kein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bielefeld bestätigt.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die seinerzeit dreijährige Klägerin aus Bielefeld wurde Anfang des Jahres 2008 im beklagten
Schadensersatzverlangen bleibt unbegründet
Das Schadensersatzverlangen der Klägerin war erfolglos. Das Oberlandesgericht Hamm konnte nach der Anhörung einer kinderchirurgischen Sachverständigen keinen ärztlichen
Verwechslungsbedingte Verletzung war nicht zu verhindern
Die Operation der Klägerin sei indiziert gewesen und auch ohne
Ansteckungsquelle des Noro-Virus bleib unklar
Dass die Klägerin nach der Operation behandlungsfehlerhaft versorgt worden sei, lasse sich ebenfalls nicht feststellen. Die Verletzung von Hygieneregeln sei nicht dargelegt und nicht ersichtlich. Die Klägerin habe zwar mit einem anderen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 17522
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