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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.12.2014
- 26 U 13/14 -
Krankenhaus haftet nicht für Sturz einer Patientin beim alleinigen Toilettengang
Patientin hätte mögliche Hilfeleistung des Pflegepersonals in Anspruch nehmen können
Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufsucht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1940 geborene Klägerin aus dem Hochsauerlandkreis stürzte im März 2011 auf einer Treppe und zog sich eine Fraktur am linken Oberarm zu. Diese wurde im nahe gelegenen beklagten
Medizinischer Sachverständiger kann keine fehlerhafte operative Versorgung der Oberarmfrakturen feststellen
Das Schadensersatzbegehren der Klägerin blieb ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm konnte nach der Anhörung eines medizinischen Sachverständigen keine fehlerhafte operative Versorgung der Oberarmfrakturen der Klägerin feststellen. Die bei den Operationen verwandten Schrauben seien ordnungsgemäß eingesetzt worden. Nach der letzten Operation im Schulterbereich verbliebene Schmerzen seien schicksalhaft und träten etwa bei einem Drittel der Patienten mit vergleichbaren Verletzungen auf.
Krankenhaus kann nicht für Sturz der Patientin verantwortlich gemacht werden
Für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Schadenersatz nach Sturz in Klinik: Keine Pflicht zur Fixierung und ständigen Überwachung eines Patienten bei fehlenden konkreten Hinweisen auf Sturzgefährdung
(Oberlandesgericht Jena, Urteil vom 05.06.2012
[Aktenzeichen: 4 U 488/11]) - OLG Schleswig: Krankenhaus haftet nicht immer für Herausfallen aus dem Bett
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 06.06.2003
[Aktenzeichen: 4 U 70/02])
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Dokument-Nr. 20641
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