wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.04.2013
24 U 113/12 -

Hauseigentümer schulden Ausgleich für einen nicht verschuldeten Brand am Nachbarhaus

Für Eigentümer besteht für mögliche Brandursachen Sicherungspflicht in Form einer Überwachungspflicht

Die Eigentümer eines Reihenmittelhauses sind für einen von ihnen nicht verschuldeten Brandschaden am Nachbarhaus ausgleichspflichtig, weil das Feuer auf Ursachen beruht, für die sie sicherungspflichtig waren. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die beklagten Eheleute des zugrunde liegenden Falls sind Eigentümer eines Reihenmittelhauses in Löhne. Nach einem von ihnen Anfang September 2005 veranstalteten privaten Grillfest entstand auf ihrem Grundstück ein nächtlicher Brand, durch den die beiden angrenzenden Häuser beschädigt wurden, weil die Feuerwehr ein Übergreifen des Feuers auf diese Häuser nicht mehr verhindern konnte. Ein Brandsachverständiger ermittelte, dass der Brand vom Grundstück der Beklagten ausging und wahrscheinlich durch einen Defekt einer elektrischen Leitung im Bereich ihres Abstellraums oder durch noch heiße Grillkohle bzw. ihren Funkenflug entstanden war. Den Schaden eines Nachbarhauses in der Größenordnung von ca. 60.000 Euro verlangt die klagende Versicherung als Ausgleich von den Beklagten, nachdem sie den Schaden den Nachbarn erstattet hat.

Grundstückseigentümer haften als "Störer" für schadensursächlichen Brand

Das Oberlandesgericht Hamm hat der Klage dem Grunde nach stattgegeben und den Rechtsstreit zur Klärung der genauen Anspruchshöhe, die zum Ersatz des vollen Schadens führen könne, an das Landgericht zurückverwiesen. Die Beklagten seien aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches zur Zahlung verpflichtet, auch wenn sie den Brand selbst nicht verschuldet hätten. Sie hafteten als Eigentümer des Grundstücks, von dem der schadensursächliche Brand ausgegangen sei. Für den Brand seien sie als „Störer“ verantwortlich, weil dieser auf Ursachen beruhe, für die sie sicherungspflichtig gewesen seien. In Bezug auf die konkret möglichen Brandursachen, dem Defekt einer elektrischen Leitung oder der noch heißen Grillkohle, habe für sie eine Sicherungspflicht in Form einer Überwachungspflicht bestanden. Für die auch denkbare Entstehung des Brandes durch Brandstiftung gebe es keine konkreten Anhaltspunkte, eine derartige Ursache sei als nur theoretisch in Betracht zu ziehende Möglichkeit nicht zu berücksichtigen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2013
Quelle: Oberlandegericht Hamm/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Schadensersatzrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Brandgefahr | Brandschaden | Grill | Grundstückseigentümer | Haftung | Nachbar | Nachbargrundstück
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2014, Seite: 328
NJW-RR 2014, 328
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2014, Seite: 53
NZM 2014, 53

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 16040 Dokument-Nr. 16040

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil16040

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung