Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.12.2018
- 22 U 104/18 -
Immobilienverkäufer muss Käufer nicht auf gekündigte Gebäudeversicherung hinweisen
Käufer muss selbst für Versicherungsschutz sorgen
Der Verkäufer einer Immobilie muss den Käufer grundsätzlich nicht darauf hinweisen, dass er die Gebäudeversicherung gekündigt hat. Vielmehr muss sich der Käufer regelmäßig selbst um Versicherungsschutz bemühen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2017 ein Hausgrundstück verkauft. Der Käuferin wurde das Grundstück im April übergeben. Im Rahmen des Kaufs und der Übergabe informierten die Verkäufer die Käuferin nicht darüber, dass sie die bestehende
Landgericht weist Schadensersatzklage ab
Das Landgericht Hagen wies die Schadensersatzklage ab. Seiner Auffassung nach haben die Beklagten nicht darüber informieren müssen, dass nach Übergabe des Grundstücks kein
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Schadensersatzanspruch
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Klägerin zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Denn die Beklagten haben weder für
Keine Pflicht zum Erhalt des Versicherungsschutzes
Die Beklagten seien nach der Übergabe des Grundstücks nicht verpflichtet gewesen, so das Oberlandesgericht, für
Keine Pflicht zur Information über gekündigte Gebäudeversicherung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe den Beklagten auch keine Pflicht getroffen, die Klägerin über die gekündigte
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.07.2019
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hagen, Urteil vom 03.09.2018
[Aktenzeichen: 2 O 33/18]
Jahrgang: 2019, Seite: 729 GE 2019, 729
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27638
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss27638
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.