Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.06.2015
- 20 U 80/15 -
Während Kfz-Reparatur durch selbst entzündetes Benzin entstandene Brandschäden sind nicht von Privat-Haftpflichtversicherung umfasst
Kein Versicherungsschutz durch Haftpflichtversicherung bei Schäden durch Fahrzeuggebrauch
Entzündet sich während einer Kfz-Reparatur Benzin von selbst und kommt es nachfolgend zu Brandschäden, so haftet dafür nicht die Privat-Haftpflichtversicherung. Es besteht kein Versicherungsschutz, da Schäden, die durch den Fahrzeuggebrauch verursacht werden, nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2013 nahm ein Fahrzeughalter an seinem Pkw in einer Lagerhalle Reparaturarbeiten vor. Dabei ließ er restliches
Landgericht weist Klage ab
Das Landgericht Essen wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach seien die
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Versicherungsschutz durch Privat-Haftpflichtversicherung
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und beabsichtigte daher die Berufung des Fahrzeughalters zurückzuweisen. Ein Anspruch auf Versicherungsschutz durch die Privat-Haftpflichtversicherung bestehe aufgrund der Versicherungsbedingungen nicht. Danach seien Schäden, die durch den
Brandschäden aufgrund Fahrzeuggebrauchs
Reparaturen, so das Oberlandesgericht, bei denen sich die besonderen Gefahren des Kraftfahrzeugs auswirken, gehören zum Gebrauch des Kraftfahrzeugs. Im vorliegenden Fall habe sich eine spezifische Gefahr des Fahrzeugs verwirklicht, als sich im Rahmen der vom Fahrzeughalter durchgeführten Reparaturarbeiten das
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Essen, Urteil vom 25.02.2015
[Aktenzeichen: 18 O 375/14]
Jahrgang: 2017, Seite: 516 zfs 2017, 516
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 26634
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26634
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.