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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.12.2013
- 14 UF 166/13 -
Alternative "Zahlung oder Auszug" Voraussetzung für Anspruch auf Nutzungsentgelt
Erst eine Aufforderung zur Vereinbarung einer neuen Benutzungsregelung begründet Anspruch auf Nutzungsentschädigung
Vor die Alternative "Zahlung oder Auszug" muss ein Ehepartner seinen geschiedenen, in der gemeinsamen Wohnung verbliebenden Partner stellen, um von ihm ein Nutzungsentgelt fordern zu können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Familiengerichts Detmold entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die beteiligten geschiedenen
Zahlungsverlangen bleibt wegen fehlender Vereinbarung über eine neue Verwaltungs- und Benutzungsregelung erfolglos
Das Zahlungsverlangen ist erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht Hamm hat die Voraussetzungen für einen Anspruch der Frau auf
Frau steht auch kein Zahlungsanspruch aufgrund alleiniger Nutzung der Wohnung durch den Mann zu
Da die Frau eine derartig deutliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.02.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
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Dokument-Nr. 17631
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