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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.11.2016
- 13 UF 109/16 -
Kein Ausbildungsunterhalt für volljähriges Kind wegen Besuchs einer Bibelschule
Studium an Bethel School of Supernationel Ministry ist nicht berufsvorbereitend
Besucht ein volljähriges Kind eine Bibelschule, so besteht dafür kein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt, wenn das Studium an der Schule nicht der Vorbereitung eines Berufs dient. Dies ist etwa bei der Bethel School of Supernational Ministry der Fall. Dies hat das Oberlandesgerichts Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein volljähriger Sohn nach dem Erwerb des Abiturs für ein
Amtsgericht bejaht Unterhaltspflicht des Vaters
Das Amtsgericht Essen bejahte die Unterhaltspflicht des Vaters. Denn nach Auffassung des Gerichts diene der Besuch der Schule zur Berufsvorbereitung. Dies folge daraus, dass das Kind nach erfolgreichem Abschluss des Studiums an der Schule als Prediger oder Pfarrer in einer freikirchlichen Gemeinde tätig sein könne. Gegen diese Entscheidung legte der Vater Beschwerde ein.
Oberlandesgericht verneint Unterhaltsanspruch des Kindes
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Vaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Dem Sohn stehe kein
Kein Vergleich mit freiwilligem sozialem Jahr
Das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.05.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Essen, Beschluss vom 04.05.2016
[Aktenzeichen: 104 F 458/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 36 MDR 2017, 36 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 196 NJW-RR 2017, 196 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2017, Seite: 100 NJW-Spezial 2017, 100
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Dokument-Nr. 25861
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