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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 31.10.2014
- 11 U 57/13 -
Herabfallender Ast beschädigt Pkw - Stadt haftet wegen unzureichender Baumkontrolle und Verletzung der Verkehrssicherungspflichten
Bei konkreten Anhaltspunkten für mangelhafte Stabilität eines Baumes ist eingehendere fachmännische Untersuchung vorzunehmen
Eine Stadt schuldet dem Halter eines durch einen herabstürzenden Ast beschädigten Pkw Schadensersatz, wenn sie eine ausreichende Stabilitätskontrolle des Baumes versäumt hat. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund ab.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der damals 52 Jahre alte Kläger, seinerzeit wohnhaft in Hamm, parkte im Mai 2012 seinen Pkw Mercedes Benz in einer Parkbucht auf der Straße "Sonnenplatz" in Dortmund. Im Verlauf des Tages brach ein
OLG bejaht schuldhafte Amtspflichtverletzung der beklagten Stadt
Die Klage hatte Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm hat - sachverständig beraten - eine schuldhafte Amtspflichtverletzung der beklagten Stadt festgestellt und sie zu 4.700 Euro Schadensersatz verurteilt. Die Beklagte habe gegen ihre
Ordnungsgemäß durchgeführte Sichtprüfung in angemessenen Abständen in der Regel ausreichend
Zur Abwehr der von Bäumen ausgehenden Gefahren habe eine Stadt diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz gegen
Linde wies im vorliegenden Fall konkrete Anzeichen für besondere Gefährdung auf
Ausgehend hiervon seien die Kontrollen der Beklagten im vorliegenden Fall nicht ausreichend gewesen. Nach den Feststellungen des Sachverständigen habe die Linde konkrete Anzeichen für eine besondere Gefährdung aufgewiesen, die eine intensivere
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Gemeinde haftet nicht für natürlichen Astbruch gesunder Bäume (hier: Pappeln)
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.03.2014
[Aktenzeichen: III ZR 352/13]) - Stadt haftet nicht für Beschädigung eines parkenden Autos durch herabfallenden Ast
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011
[Aktenzeichen: 2 U 16/10]) - Amt muss Baum-Akte herausrücken: Bürgerin verlangt Information über die regelmäßige Kontrolle eines Baumes
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2010
[Aktenzeichen: VG 2 K 71.10])
Jahrgang: 2015, Seite: 186 GE 2015, 186
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Dokument-Nr. 20355
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