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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 26.05.2010
- 11 U 129/08 -
OLG Hamm: Stadt haftet nicht für Schäden bei Überschwemmung durch Jahrhundertregen
Baumschule hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach eigentlich amtspflichtwidrigen Handelns der Feuerwehr
Eine Baumschule hat keinen Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines vermeintlichen Überschwemmungsschadens nach einem Jahrhundertregen. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Im zugrunde liegenden Streitfall drohte nach einem Jahrhundertregen am 1. Mai 2004 im Raum Dülmen-Hiddingsel die Schmutzwasserkanalisation die Keller der angeschlossenen Häuser zu überfluten. Um das zu verhindern, pumpten die Einsatzkräfte der Freiwilligen
Überschwemmung der Baumschulenflächen führt zu Beschädigung der Mutterbeetkulturen für Obstbäume
Die Klägerin machte diese Maßnahme für die
Feuerwehr handelt amtspflichtwidrig
Das Oberlandesgericht Hamm sah das Verhalten der
Kulturen wären auch ohne Vorgehen der Feuerwehr abgestorben
Gleichwohl hafte die Stadt nicht, weil nach dem Ergebnis des Sachverständigengutachtens nicht festgestellt werden könne, dass die Pflichtverletzung auch nur mitursächlich für den behaupteten Schaden geworden sei. Die betroffenen Flächen liegen in einer Senke und waren durch den Starkregen mit besonders intensiven Zellen betroffen. Das Gericht sah es danach als überwiegend wahrscheinlich an, dass die Kulturen selbst dann abgestorben wären, wenn die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.06.2010
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Hamm
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Dokument-Nr. 9804
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