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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 26.09.2016
- 1 RVs 67/16 -
Bezeichnung eines 58-jährigen Mann als "alten Mann" stellt keine strafbare Beleidigung dar
Keine Herabwürdigung durch Behauptung einer Tatsache
Wird ein 58-jähriger Mann als "alter Mann" bezeichnet, liegt darin in der Regel keine nach § 185 StGB strafbare Beleidigung. Denn durch die Behauptung einer Tatsache wird die betreffende Person grundsätzlich nicht herabgewürdigt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.
In dem zugrunde liegenden Sachverhalt wurde ein Angeklagter im Januar 2015 vom Amtsgericht Dortmund unter anderem wegen
Keine Strafbarkeit wegen Beleidigung
Das Oberlandesgericht Hamm entschied zu Gunsten des Angeklagten. Die Verurteilung des Angeklagten wegen
Keine Herabwürdigung durch Behauptung einer Tatsache
Eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2016
Quelle: Oberlandesgericht Hamm, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 20.01.2015
- Landgericht Dortmund, Urteil vom 05.04.2016
[Aktenzeichen: 45 Ns 45/15]
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Dokument-Nr. 23601
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