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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.09.2018
- 1 RVs 58/18 -
Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Beleidigung eines Polizeibeamten als "Spinner" und "Spasti" gerechtfertigt
Bislang verhängte Bewährungsstrafen in keiner Weise ernst genommen
Das Oberlandesgerichts Hamm hat eine Entscheidung des Landgericht Dortmund bestätigt, mit der ein 64 Jahre alter, der politisch rechten Szene in Dortmund angehörender Mann wegen Beleidigung eines Polizeibeamten zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, ohne Bewährung verurteilte wurde.
Der Verurteilung liegt folgendes Tatgeschehen zugrunde: Am 8. Juli 2017 sollte in Dortmund ab 20 Uhr die Geburtstagsfeier eines Bekannten des Angeklagten stattfinden. Hierzu waren Bierbänke auf einem Parkplatzbereich aufgebaut. Gegen 18 Uhr versahen drei Polizeibeamte in diesem Ortsbereich ihren Dienst. Aufgrund einer gemeldeten Ruhestörung für das Gebiet, in dem die Geburtstagsfeier stattfinden sollte, führten die Zeugen eine polizeiliche Kontrolle durch. Dabei forderte ein
LG verhängt Freiheitsstrafe ohne Bewährung
Wegen dieses Geschehnisses wurde der Angeklagte in erster Instanz wegen
OLG: Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten nicht erkennbar
Die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Dortmund blieb erfolglos, weil der 1. Strafsenat keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten bei der Nachprüfung des Berufungsurteils erkennen konnte.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2018
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
- Landgericht Dortmund, Urteil vom 18.04.2018
[Aktenzeichen: 45 Ns 46/18]
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Dokument-Nr. 26493
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