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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.09.2013
- 1 RBs 135/13 -
Bußgeld für geparktes Fahrzeug ohne gültige Umweltplakette
Gültigkeit erst bei Übereinstimmung des Kennzeichens der Plakette mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs
Ein Fahrzeug verfügt über keine gültige Umweltplakette, wenn das auf der Plakette am Fahrzeug eingetragene Kennzeichen nicht mit dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen übereinstimmt. Bereits das Parken eines Fahrzeugs in einer Umweltzone ohne gültige Plakette stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen ein Urteil des Amtsgerichts Dortmund als unbegründet verworfen.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Pkw eines rumänischen Herstellers des 35 Jahre alten Betroffenen aus Dortmund war Ende Januar 2013 im nördlichen Stadtgebiet von Dortmund geparkt, im Bereich einer
Umweltplakette war ungültig
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Betroffene zu Recht mit dem
Kennzeichen der Plakette und Kennzeichen des Fahrzeugs stimmten nicht überein
Mit einer gültigen Plakette sei es nicht ausgestattet gewesen, weil das
Auch das Parken stellt eine Verkehrsteilnahme dar
Bereits das geparkte Fahrzeug des Betroffenen nehme an dem Verkehr in der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Hamm/ra-online
Jahrgang: 2014, Seite: 153 DAR 2014, 153 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 386 NStZ-RR 2013, 386
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Dokument-Nr. 16963
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