wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.12.2011
5 ? 2 StE 5/10 ? 1 ? 1/11 -

"Al Qaida"-Unterstützer wegen Mitgliederwerbung sowie Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verurteilt

Urteil des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat den 26-jährigen deutsch-türkischen Studenten Adnan V. wegen Werbung um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland in drei Fällen und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung der Senat zur Bewährung ausgesetzt hat.

Der Senat hat festgestellt, dass sich der Angeklagte in drei Fällen gemäß §§ 129 a Abs. 5 Satz 2, 129b Strafgesetzbuch (StGB) strafbar gemacht hat, indem er im Internet Propagandamaterial der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Al Qaida" und "Al Qaida im Zweistromland" in dem Wissen weiterverbreitete, hierdurch den propagandistischen Zielen dieser terroristischen Vereinigungen zu dienen und für diese um Mitglieder oder Unterstützer zu werben. So stellte der Angeklagte am 23.10.2007 die Übersetzung einer Audiobotschaft Usama Bin Ladens in ein Internet-Forum der "Globalen Islamischen Medienfront" (GIMF) ein. Bei der GIMF handelt es sich um eine Gruppierung von Internet-Aktivisten, die sich dem Ziel verschrieben haben, den von islamistischen terroristischen Organisationen geführten "Heiligen Krieg" (Jihad) medial zu unterstützen. In einem anderen islamistischen Internet-Forum veröffentlichte der Angeklagte am 2.9.2008 insgesamt 171 Verbindungen (Links) zu einem Propagandavideo der "Al Qaida im Zweistromland" und verwies am 5.9.2008 in selben Forum mit 705 Links auf ein weiteres islamistisches Propagandavideo.

Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat im Sinne von § 91 StGB

Die Verurteilung wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat im Sinne von § 91 StGB erfolgte, weil der Angeklagte, der sehr gute chemische Kenntnisse hat, in einer am 19. und 20.9.2009 geführten E-Mail-Korrespondenz einem ihm unbekannten Islamisten mitteilte, wie unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen mit großer Zerstörungswirkung hergestellt und gezündet werden können. Dem Angeklagten war dabei bewusst, dass der Adressat der Informationen schon Sprengstoffanschläge begangen hatte und nun einen Anschlag gegen ein Gebäude zur Tötung von "Abtrünnigen" oder "Ungläubigen" plante. Der Senat hat dieses Verhalten des Angeklagten entgegen dem Antrag des Generalbundesanwalts nicht als Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat im Sinne von § 89 a StGB gewertet.

Soweit dem Angeklagten auch vorgeworfen wurde, sich durch eine weitere Tat der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§ 310 StGB) in Tateinheit mit der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (§ 89 a StGB) strafbar gemacht zu haben, hatte der Senat das Strafverfahren bereits am 10. Verhandlungstag auf Antrag des Generalsbundesanwalts eingestellt.

Angeklagter war vollumfänglich geständig

Für die Bemessung der Strafe war vor allem maßgeblich, dass sich der Angeklagte schon zu Beginn des Strafverfahrens und erneut in der Hauptverhandlung vollumfänglich geständig eingelassen und im Laufe des Strafverfahrens zu einer glaubhaften Abkehr von seiner "islamistisch-jihadistischen" Gesinnung gefunden hat.

Adnan V. war am 1.10.2009 festgenommen worden und befand sich bis zum 29.7.2010 in Untersuchungshaft, aus der er durch den Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entlassen worden war. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat den Haftbefehl aufgehoben.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Frankfurt am Main (pm/pt)

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 12801 Dokument-Nr. 12801

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12801

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung