wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.10.2004
24 U 194/03 -

Hausbesitzer haben Anspruch auf gleichfarbigen Fliesenboden

Austausch einzelner Platten genügt nicht zur Nachbesserung

Ist der Fliesenboden in einem Haus mangelhaft, so ist zur Mangelbeseitigung in der Regel eine komplette Neubelegung erforderlich. Ein Austausch einzelner Platten ist wegen auftretender Farbunterschiede nicht zulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Kläger erwarben von der Beklagten ein neu zu errichtendes Haus. Der Bodenbelag sollte aus Granitplatten bestehen. Lediglich in den Keller- und Nassräumen sollten Keramikfliesen verlegt werden. Wegen Mängel am Bodenbelag verlangten die Kläger, nach erfolgloser Anmahnung zur Nachbesserung, von der Beklagten einen Vorschuss zur Mängelbeseitigung. Der Bodenbelag wies Hohlstellen auf. Die Fliesenfugen waren gerissen. Es fehlten Anschlussfugen und Bewegungsfugen im Estrich. Zudem war der Estrich bei Ausführung der Bodenbelagsarbeiten noch nicht ausreichend getrocknet. Das Landgericht Darmstadt gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Beklagten.

Anspruch auf Vorschuss bestand

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. gab den Klägern Recht. Ihnen habe ein Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung zugestanden. Denn die Leistung der Beklagten sei mangelhaft gewesen.

Komplette Neuverlegung war erforderlich

Zudem sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts eine komplette Neuverlegung erforderlich gewesen. Denn nur eine Komplettsanierung habe den Mangel vollständig beseitigen können. Zwar sei es technisch durchaus möglich, einzelne Platten auszutauschen. Dies setze aber voraus, dass ein farbgleiches Material zur Reparatur benutzt werde. Dies sei hier hingegen nicht möglich gewesen. Den Klägern konnte nicht zugemutet werden, unterschiedliche Farbtöne im Bodenbelag hinzunehmen. Sie hatten einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Werkleistung gehabt. Daher haben sie sich mit Farbschattierungen und Farbabweichungen nicht zufrieden geben müssen.

Darüber hinaus habe in dem feuchten Estrichbelag bereits ein so gravierender Verlegefehler vorgelegen, dass dieser allein eine Neubelegung gerechtfertigt habe.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2012
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Darmstadt, Urteil vom 19.08.2003
    [Aktenzeichen: 1 O 531/02]
Nachinstanz:
  • Bundesgerichtshof, Beschluss vom 28.04.2005
    [Aktenzeichen: VII ZR 271/04]
Aktuelle Urteile aus dem Werkvertragsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14850 Dokument-Nr. 14850

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil14850

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung