Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 25.04.2013
- 16 W 21/13 -
Behauptung zu gekauften Facebook-Fans: Unterstellung kann per einstweiliger Verfügung untersagt werden
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt vor
Die Behauptung, man habe Facebook-Fans gekauft, kann per einstweilige Verfügung untersagt werden. Denn eine solche Unterstellung verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde gegenüber einer Facebook-Nutzerin, die eine
Landgericht wies Antrag zurück
Das Landgericht Frankfurt a.M. wies den Antrag mit der Begründung zurück, dass die Äußerungen hinsichtlich des Vorwurfs von gekauften
Anspruch auf Unterlassung bestand
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Antragstellerin und erließ die
Kein Verlust der Eilbedürftigkeit
Zudem habe es nicht an einem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.03.2013
[Aktenzeichen: 2-03 O 98/13]
Jahrgang: 2013, Seite: 680 CR 2013, 680 | Zeitschrift: Multimedia und Recht (MMR)
Jahrgang: 2013, Seite: 743 MMR 2013, 743
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 17081
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss17081
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.