wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2008
11 U 39/07 (Kart) -

Strukturkündigung gegenüber Kfz-Vertragshändlerin wirksam

Bedeutsame Änderung der Vertriebsstrukturen des Lieferanten (Nissan) rechtfertig 1-Jahres-Frist

In einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit einer sogenannten Strukturkündigung von Kfz-Vertriebsverträgen hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai die Beendigung der Vertragshändlerverträge durch Kündigung binnen Jahresfrist für gerechtfertigt angesehen und damit eine anders lautende Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main in der Rechtsmittelinstanz abgeändert.

Vertriebsverträge zwischen Kfz-Herstellern bzw. -lieferanten und Vertragshändlern können regelmäßig nur mit 2-jähriger Kündigungsfrist beendet werden. Eine 1-jährige Frist gilt ausnahmsweise, wenn sich die Notwendigkeit ergibt, das Vertriebsnetz insgesamt oder zu einem wesentlichen Teil umzustrukturieren. Rechtsgrundlage hierfür ist die EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO 1400/2002), deren Bestimmungen in den meisten Vertriebsverträgen übernommen worden sind.

Sachverhalt

Im Januar 2006 hatte die beklagte Lieferantin (Alleinimporteurin) alle Vertragshändlerverträge binnen Jahresfrist gekündigt, weil das bisherige zweistufige Händlernetz aufgelöst und durch ein einstufiges Netz ersetzt werden sowie Standorte teilweise geschlossen, verlegt und modernisiert werden sollten. Anlass waren über längere Zeit deutlich rückläufige Marktanteile. Gegen die Kündigung hatte sich die klagende Vertragshändlerin gewandt, da nach ihrer Auffassung die Voraussetzungen für eine Kündigung binnen Jahresfrist nicht vorlagen.

Strukturkündigung des Vertragshändlervertrages mit Jahresfrist ist rechtens

Der Senat hielt die Strukturkündigung des Vertragshändlervertrages mit Jahresfrist nach Beweisaufnahme für rechtens, so dass der gekündigten Vertragshändlerin kein Schadensersatz zustehe.

Die subjektive geschäftliche Beurteilung des Lieferanten reiche dafür zwar nicht aus. Die Beklagte habe jedoch den Zusammenhang der negativen Entwicklung der Marktanteile und dem Zustand des Vertriebsnetzes dargelegt und im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) plausibel gemacht, dass die Änderung der Vertriebsstruktur in finanzieller und räumlicher Hinsicht bedeutend und durch Gründe der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt war.

So sei das gesamte Händlernetz evaluiert und in Kundeneinflussgebiete aufgeteilt worden. Neue Marktstandorte seien unter Berücksichtigung der optimalen Kundenströme, der Kundennachfrage sowie der wirtschaftlichen Rentabilität für die einzelnen Händler festgelegt worden. Die Analyse habe zur Festlegung von (nur noch) 535 Händlerstandorten geführt. Zugleich seien an den bereits vorhandenen Standorten die Betriebe hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, ihrer wirtschaftlichen Konditionen und künftigen Entwicklungschancen geprüft worden. In diesem Zusammenhang habe die Beklagte auch mögliche erhebliche wirtschaftliche Nachteile dargelegt, wenn die Umstrukturierung nicht innerhalb eines Jahres durchgeführt worden wäre.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main vom 04.06.2008

Aktuelle Urteile aus dem Kartellrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Autohändler | Autoverkäufer | Kündigungsfrist | Strukturkündiung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6174 Dokument-Nr. 6174

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6174

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?