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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.05.2017
- 11 U 153/16 -
Land haftet für Urheberrechtsverletzungen von Lehrern auf Schul-Webseite
OLG Frankfurt am Main zum Umfang der Unterlassungsverpflichtungen bei Urheberrechtsverletzungen von Schulen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat das Land Hessen verpflichtet, die Veröffentlichung eines Cartoons mit schulbezogenem Inhalt eines deutschlandweit bekannten Cartoonisten auf einer Schulhomepage zu unterlassen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens nimmt die Verwertungsrechte des Cartoonisten S. wahr. Ein hessischer
LG: Land hafte für Urheberrechtsverletzungen
Das Landgericht Frankfurt am Main hat das Land zur Schadensersatzzahlung und zum Unterlassen verpflichtet. Das beklagte Land hafte für vergleichbare Urheberrechtsverletzungen seiner
OLG bejaht ebenfalls Haftung des Landes
Auf die Berufung des Landes hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die
OLG schränkt Umfang der Unterlassungsverpflichtung ein
Das Oberlandegericht hat den Umfang der Unterlassungsverpflichtung jedoch auf Urheberrechtsverstöße beschränkt, für welche im Hinblick auf die erfolgte Veröffentlichung zukünftig eine Wiederholungsgefahr anzunehmen ist. Der explizit schulbezogene Inhalt des Cartoons und die Veröffentlichung auf einer Schulhomepage grenzten dies auf das schulische Umfeld ein. Die Verpflichtung erstrecke sich dagegen nicht auf sämtliche dem beklagten Land unterstehenden Behörden und deren Mitarbeiter.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.10.2017
[Aktenzeichen: 2-6 O 175/16]
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Dokument-Nr. 24222
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