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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.08.2013
- 1 U 276/12 -
Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Flug aufgrund von Sicherheitskontrollen
Bundesrepublik hätte dafür sorgen müssen, dass die Überprüfung verdächtigen Gepäcks auch in der Nachtzeit schneller vonstatten geht
Ein Reisender, der aufgrund einer länger dauernden Sicherheitskontrolle am Flughafen Frankfurt seinen Flug nicht mehr erreichte, hat Anspruch auf eine Entschädigung. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Der Kläger wollte im Juli 2011 vom
LG: Organisationsverschulden der Bundesrepublik
Das in erster Instanz angerufene Landgericht gab der Klage statt, im Wesentlichen mit der Begründung, der Bundesrepublik sei ein Organisationsverschulden zur Last zu legen, denn sie hätte dafür Sorge tragen müssen, dass die Überprüfung verdächtigen Gepäcks auch in der Nachtzeit schneller vonstatten gehen könne.
OLG: Kläger hat zeitliche Verzögerung und Kontrollmaßnahmen nicht selbst zu verantworten
Die hiergegen gerichtete Berufung der beklagten Bundesrepublik wies das OLG nunmehr zurück, allerdings mit einer anderen Begründung als das Landgericht. Nach Auffassung des OLG kann der Kläger von der Beklagten wegen der Kontrollmaßnahmen eine
Hintergrundinformation
Von einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2013
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main/ra-online
- Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012
[Aktenzeichen: 2-04 O 32/12]
Jahrgang: 2013, Seite: 3796 NJW 2013, 3796
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Dokument-Nr. 16558
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