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Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2017
- 1 Ss 174/17 -
Auswirkung einer Geldstrafe auf berufliche Zukunft eines Medizinstudenten muss berücksichtigt werden
Fehlende Berücksichtigung in Strafzumessung begründet Aufhebung des Strafurteils
Bei der Verhängung einer Geldstrafe muss der Tatrichter im Rahmen der Strafzumessung unter anderem die Auswirkungen der Strafe auf die berufliche Zukunft eines Medizinstudenten berücksichtigen. Tut er dies nicht, führt dies zur Aufhebung des Strafurteils und zur Neuverhandlung des Falls. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Februar 2017 eine im 7. Semester befindliche
Fehlende Auseinandersetzung der Wirkung der Strafe auf Leben der Angeklagten
Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Angeklagten und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Der Tatrichter habe seine nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur
Geldstrafe von über 90 Tagessätzen dennoch möglich
Diese Erwägungen stehen einer Verurteilung zu einer
Zurückweisung des Falls an das Amtsgericht
Der Fall wurde vom Oberlandesgericht zwecks Neuverhandlung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.09.2018
Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Gießen, Urteil vom 22.02.2017
[Aktenzeichen: 505 Ds 302 Js 29831/15]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2018, Seite: 715 NJW 2018, 715 | Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2018, Seite: 414 NStZ 2018, 414
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Dokument-Nr. 26458
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