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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2017
V-2 Kart 1-3/17 -

Tapetenkartell: Wegen Preisabsprachen zu über 19 Millionen Euro Bußgeld verurteilt

Bundeskartellamt vom niedrigeren Bußgeldrahmen ausgegangen

Die Tapetenhersteller des sog. Tapetenkartells wurden zu Bußgeldern in Höhe von insgesamt über 19 Millionen Euro verurteilt. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In den vorliegenden Fällen erkannte das Gericht wegen verbotener Preisabsprachen in jeweils zwei Fällen auf Geldbußen in Höhe von 8 Millionen und 5 Millionen Euro zu Lasten des Tapetenherstellers A.S. Création, in Höhe von 3,5 Millionen und 2 Millionen Euro zu Lasten der Marburger Tapetenfabrik und auf eine Geldbuße in Höhe von 75.000 Euro zu Lasten des Verbands der Deutschen Tapetenindustrie e.V., (VDT). Weitere Bußgelder in der Größenordnung von 16.000 Euro bis zu 650.000 Euro wurden gegen weitere einzelne Verantwortliche verhängt.

2005 durch Tapetenhersteller Preiserhöhung um 5 - 6 % vereinbart

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die genannten Tapetenhersteller im Jahr 2005 auf Vorstandssitzungen des VDT vereinbarten, zum 1. März 2006 eine Preiserhöhung für Tapeten in Deutschland in der Größenordnung von 5 bis 6 % durchzuführen. A.S. Création sei dabei als Marktführer eine herausgehobene Rolle zugekommen. Der damalige Geschäftsführer des VDT habe nach den Feststellungen des Senats die Umsetzung dieser Preisabsprache unterstützt, indem er Informationen von A.S. Création über deren bevorstehende Ankündigung der Preiserhöhung an alle Mitgliedsunternehmen des VDT weitergeleitet habe.

Wettbewerbswidrige Preisabsprache auch 2008

Darüber hinaus sah das Gericht den weiteren Vorwurf bestätigt, die Beteiligten hätten auch die nächste Preiserhöhung zum 1. Januar 2008 um etwa 5 % auf Grundlage einer wettbewerbswidrigen Absprache vorgenommen. Diese sei im April 2007 ebenfalls am Rande einer VDT-Mitgliederversammlung getroffen worden.

Weltweiter Unternehmensumsatz für Geldbußeermittlung zu Grunde gelegt

Mit den erkannten Geldbußen ist das Oberlandesgericht über die vom Bundeskartellamt verhängten Geldbußen – zum Teil deutlich – hinausgegangen. Maßgeblich hierfür war insbesondere, dass der Senat für die Bemessung des höchstmöglichen Bußgeldes den weltweiten Umsatz der Unternehmen zu Grunde gelegt hat und nicht nur denjenigen, der von den Preisabsprachen betroffen war. Das Bundeskartellamt war von einem niedrigeren Bußgeldrahmen ausgegangen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ ra-online

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Dokument-Nr.: 24975 Dokument-Nr. 24975

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Kommentare (2)

 
 
Roland Berger schrieb am 16.10.2017

Abseits rechtlicher Wertungen ist bei Bußgeldern wegen unzulässiger Preisabsprachen das Problem, daß die Verbraucher nichts davon haben und die Preise in aller Regel auf dem höheren Niveau verbleiben.

StahlWind schrieb am 16.10.2017

Da lachte die Brieftaube und öffnete ihre Portokasse...

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