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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2007
- IV-5 Ss-OWi 218/07 - (OWi) 150/07 I -
Plötzlicher heftiger Stuhldrang (Durchfall) kann im Einzelfall Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen
Keine Rechtfertigung bei fehlendem Zeitgewinn durch Geschwindigkeitsüberschreitung aufgrund nahe gelegener Ausfahrt
Muss ein Autofahrer einem plötzlichen und heftigen Stuhldrang (Durchfall) nachkommen, so kann unter bestimmten Umständen die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 16 OWiG gerechtfertigt sein. Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist jedoch dann nicht gerechtfertigt, wenn aufgrund einer nahe gelegenen Ausfahrt dadurch kein nennenswerter Zeitgewinn erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall überschritt eine Autofahrerin auf einer autobahnähnlichen Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 34 km/h. Das Amtsgericht Düsseldorf verhängte aufgrund dessen gegen die Autofahrerin ein
Plötzlicher heftiger Stuhldrang (Durchfall) kann im Einzelfall Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigen
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Zwar könne ein
Keine Rechtfertigung bei fehlendem Zeitgewinn aufgrund nahe gelegener Ausfahrt
Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2007
- Durchfallerkrankung: Tempoüberschreitung auch bei heftigem Stuhlgang nicht erlaubt
(Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.12.1996
[Aktenzeichen: 1 Ss 291/96]) - Durchfall während Autofahrt: Starker Stuhldrang rechtfertigt nicht Geschwindigkeitsüberschreitung
(Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 17.02.2014
[Aktenzeichen: 19 OWi-89 Js 155/14-21/14])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2008, Seite: 156 DAR 2008, 156 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2008, Seite: 470 NZV 2008, 470 | Verkehrsrechts-Sammlung (VRS), Band: 113, Seite: 438 VRS 113, 438 | Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2008, Seite: 168 zfs 2008, 168
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Dokument-Nr. 20584
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