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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2022
- IV-2 RBs 85/22 -
Fahrlässigkeitsvorwurf bei Überladung knüpft an Frage der Vermeidbarkeit nicht an Erkennbarkeit der Überladung
Aktive Prüfungspflicht des Fahrzeugführers
Der Fahrlässigkeitsvorwurf bei einer Überladung knüpft nicht daran, ob der Fahrzeugführer die Überladung erkennen konnte, sondern daran, ob sie vermeidbar war. Dem Fahrzeugführer trifft eine aktive Prüfungspflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen hat einen Betroffenen wegen fahrlässigen Führens einer Fahrzeugkombination, obwohl die zulässige Achslast um 12,39 % überschritten war, zu einer Geldbuße von 121 € verurteilt. Dagegen wandte sich der Betroffene mit seinem Antrag auf Zulassung des Rechtsbeschwerde. Er führte an, dass für ihn die
Erkennbarkeit der Überladung unerheblich
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Betroffenen. Für den Fahrlässigkeitsvorwurf komme es nicht darauf an, ob der Fahrzeugführer die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2022
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32102
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