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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2015
III-5 StS 2/13 -

Sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "PKK"

Abdullah S. leitet als hauptamtlicher Kader der PKK unter dem Decknamen "Hamza" den "Sektor Mitte"

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen 49-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Arbeiterpartei Kurdistans" (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Zur Überzeugung des Oberlandesgerichts leitete der Angeklagte Abdullah S. als hauptamtlicher Kader der "Arbeiterpartei Kurdistans" - einer auf Mord und Totschlag ausgerichteten Vereinigung im Ausland i. S. d. §§ 129 a Abs. 1, 129b Abs. 1 StGB - unter dem Decknamen "Hamza" von Juni 2003 bis Juni 2004 den "Sektor Mitte" in Deutschland. Für die PKK reiste er am 19. Mai 2005 nach Teheran und hielt sich in der Folgezeit bis spätestens Juni 2007 bei den Guerilla-Truppen der PKK im Nordirak auf. Von Juni 2007 bis zu seiner vorläufigen Festnahme in Belgien am 4. März 2010 leitete er den Arbeitsbereich Finanzen des europäischen PKK-Organisationsteils "CDK" (Kurdische Demokratische Gesellschaft), das EMB (Wirtschafts- und Finanzbüro) in Antwerpen.

OLG wertet während Sitzungstagen 60 Zeugenaussagen und über 50 Dokumente aus

Im Rahmen der an 86 Sitzungstagen durchgeführten Hauptverhandlung wurden ca. 60 Zeugen gehört, davon 20 Auslandszeugen, diese überwiegend im Wege der Videovernehmung. Gegenstand der Beweisaufnahme waren darüber hinaus neben Sachverständigengutachten rund 500 Dokumente und 160 Protokolle von Telefonüberwachungsmaßnahmen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online

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Kommentare (3)

 
 
asterroid schrieb am 05.10.2015

der nützlichkeisfaktor in der poltik des westens hat in bezug auf die pkk ja nicht lange gehalten.da kann man der haftstrafe noch positives abringen.dieser pkk mensch wird jedenfalls nicht in der haftzeit von natobomben der erdogantürkey getroffen werden.merkwürdig nur, dass man in deutschland nicht die mhp und grauen wölfe also die türkischen faschisten inhaftiert.sind wohl alle legal die faschist.organisationen der türken in deutschland....wie?

knudsen schrieb am 05.10.2015

gemessen an der tatsache,dass der türkische erdogan staat selbst ein terroristischer staat in bezug auf die kurd.minderheit ist...und unter berücksichtigung der verbrechen die an der kurdischen bevölkerung begangen wurden...und an der tatsache dass man gerade die pkk für den kampf um kobane u. gegen den is brauchte...da sich niemand bereit fand...

eine recht lange haftstrafe...

MattyRecht schrieb am 14.03.2015

Danach bitte für Lebzeiten Abschieben... Finger und Lichtbilder an allen Grenzen vermerken lassen, so kommen solche erst gar nicht mehr rein..

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