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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 31.07.2015
- II - 1 UF 83/14 -
Keine Feststellung einer Vaterschaft nach deutschem Recht für Embryonen im Ausland
Feststellung der Vaterschaft für ein Kind erfolgt nach deutschem Recht grundsätzlich erst mit der Geburt
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Samenspender keinen Anspruch auf Feststellung seiner Vaterschaft für Embryonen im Ausland, da Feststellung der Vaterschaft für ein Kind nach deutschem Recht grundsätzlich erst mit der Geburt erfolgt.
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Verfahrens begehrte die
Unterschied zwischen Anerkennung und gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft muss beachtet werden
Das Oberlandegericht Düsseldorf wies die Beschwerde zurück und führte zur Begründung aus, dass die vom Beschwerdeführer begehrte
Beschwerdeführer erhofft sich durch begehrte Feststellung der Vaterschaft Verfügungsbefugnis über Embryonen
Der Beschwerdeführer könne die
Anwendung ausländischen Rechts scheidet im vorliegenden Verfahren aus
Ob nach dem Recht der Vereinigten Staaten von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 21401
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