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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014
- I-22 U 134/13 -
Programmierleistung: Vertrag zur Herstellung bzw. Anpassung einer individuellen Software ist als Werkvertrag einzustufen
Softwareherstellung als individuelle Programmierleistung
Beinhaltet ein Vertrag die Herstellung bzw. Anpassung einer individuellen Software, so ist er als Werkvertrag einzustufen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die rechtliche Einordnung eines Vertrags, dessen Inhalt die
Vertrag mit Schwerpunkt der individuellen Programmierleistung stellt Werkvertrag dar
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass ein Vertrag mit dem Schwerpunkt der individuellen Programmierleistung einen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2015
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/MMR 2015, 103/rb)
Jahrgang: 2015, Seite: 103 MMR 2015, 103
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Dokument-Nr. 20774
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