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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015
- I-16 U 2/15 -
Arzt muss kritische Äußerungen über Kosten der ärztlichen Behandlung auf Bewertungsportal hinnehmen
Aufgrund fehlender Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kein Unterlassungsanspruch
Äußert sich ein anonymer Nutzer über ein Bewertungsportal kritisch zu den Kosten einer ärztlichen Behandlung, so muss dies der betroffene Arzt hinnehmen. Ihm steht gegen den Portalbetreiber kein Unterlassungsanspruch zu, da durch die Kritik das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb nicht rechtswidrig verletzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erhielt im Dezember 2013 ein
Landgericht wies Unterlassungsklage ab
Das Landgericht Duisburg wies die Unterlassungsklage ab. Zwar sei durch die Bewertung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzt worden. Dafür sei die Portalbetreiberin jedoch nicht verantwortlich. Gegen diese Entscheidung legte der
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Unterlassungsanspruch
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die Berufung des Arztes zurück. Diesem stehe kein Anspruch auf Unterlassung zu, da ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nicht vorliege.
Kein rechtswidriger Eingriff in Persönlichkeitsrecht sowie Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
Es sei zu beachten, so das Oberlandesgericht, dass es sich bei der beanstandeten Bewertung um Meinungsäußerungen handele, die grundsätzlich ohne Rücksicht auf ihre Qualität der
Keine Pflichtverletzung der Portalbetreiberin
Zudem komme eine Haftung der Portalbetreiberin nach Ansicht des Oberlandesgerichts ohnehin nicht in Betracht. Sie könne allenfalls als Störerin zur Verantwortung gezogen werden, was eine Verletzung von Prüfpflichten voraussetze. Diese bestehen jedoch erst, wenn die Portalbetreiberin Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt. Weist ein Betroffener den Betreiber eines Informationsportals auf eine Rechtsverletzung durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Bewertung hin, könne der Portalbetreiber als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. So liege der Fall hier aber nicht. Die Portalbetreiberin habe nach Beanstandung der Bewertung durch den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.05.2017
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.11.2014
[Aktenzeichen: 4 O 83/14]
Jahrgang: 2016, Seite: 428 MMR 2016, 428 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2016, Seite: 656 NJW-RR 2016, 656
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Dokument-Nr. 24255
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