wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.09.2000
9 U 67/00 -

Wohnungseigentümer haben keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Beschneidung oder Entfernung von auf öffentlichem Grund stehenden Bäumen

Bäume sind zu dulden

Bei Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen müssen die Grenzabstände zu angrenzenden Privatgrundstücken nicht eingehalten werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Wohnungseigentümer von der Gemeinde verlangen können, dass diese auf ihrem Grund stehende Plantanten beschneidet oder entfernt, wenn deren Stämme unmittelbar an die im Eigentümer der Wohnungseigentümergemeinschaft stehenden Gehsteige grenzen und deren Äste bis etwas 2 Meter an die Häuserfront heranreichen.

Bäume sind zu dulden

Der Senat hat dazu ausgeführt, der Entzug von Licht und Luft durch Bäume auf einem Nachbargrundstück sei zu dulden. Der in der Regel zu einem Nachbargrundstück einzuhaltende Grenzabstand gelte nicht bei Anpflanzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Vielmehr müssen es Grundstückseigentümer nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW hinnehmen, wenn Äste eines auf öffentlichem Grund stehenden Baumes in den Vorgarten oder auf die Gehsteige hineinwachsen. Verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Artikel 14 GG) und den Gleichheitssatz (Artikel 3 GG) gegen die landesgesetzlichen Bestimmungen bestünden nicht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.03.2009
Quelle: ra-online (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Eigentumsrecht | Nachbarrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7602 Dokument-Nr. 7602

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7602

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung