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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.05.2018
- 8 UF 53/17 -
Einflussnahme auf Kind durch Elternteil rechtfertigt nicht Verkürzung des Ferienumgangs
Befürchtete Einflussnahme muss mit Auflagen begegnet werden
Besteht die Befürchtung, dass ein Elternteil negativ Einfluss auf das Kind nimmt, so rechtfertigt dies nicht die Verkürzung des Ferienumgangs. Vielmehr muss der befürchteten Einflussnahme mittels Auflagen gemäß § 1684 Abs. 3 Satz 2 BGB begegnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Kindesvater vom Amtsgericht Dinslaken im Februar 2017 der Sommerferienumgang mit seinem bei der Kindesmutter wohnenden Sohns verkürzt. Dahinter stand die Befürchtung, dass der Kindesvater negativ
Kein Recht zur Verkürzung des Ferienumgangs
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Kindesvaters und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Das
Befürchteter Einflussnahme muss mit Auflagen begegnet werden
Die befürchtete Einflussnahme des Kindesvaters könne nach Auffassung des Oberlandesgerichts die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.08.2019
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Dinslaken, Beschluss vom 10.02.2017
[Aktenzeichen: 19 F 335/16]
Jahrgang: 2018, Seite: 550 NJW-Spezial 2018, 550
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Dokument-Nr. 27757
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