wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.01.1990
5 Ss (OWI) 476/89 - (OWI) 198/99 -

Lauter Papagei in der Wohnung: Wohnungsinhaber muss dafür sorgen, dass sein Papagei keinen übermäßigen Lärm macht

Tierhalter begeht Ordnungswidrigkeit, wenn er nichts gegen übermäßigen Lärm seines Papageis unternimmt

Papageien sind hochsoziale Tiere, die der Zuwendung durch den Menschen bedürfen. Kommt es bei fehlender Zuwendung zu vermehrter Lautäußerung, so muss der Tierhalter geeignete Maßnahmen zur Abstellung der verursachten Störung treffen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Das zuständige Amtsgericht hatte gegen die Halterin eines Graupapageis eine Geldbuße von 100 DM wegen Zuwiderhandlung gegen § 12 LImSchG (nordrheinwestfälisches Landesimmissionsschutzgesetz) festgesetzt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung. Die betroffene Tierhalterin wohnte in einem Vierfamilienhaus in einer reinen Wohngegend. Sie war tagsüber häufig abwesend, um ihr Enkelkind zu betreuen. Während dieser Zeit blieb der Graupapagei allein in der Wohnung zurück.

Graupapagei gab stundenlang schrille Pfiffe von sich, wenn er allein war

In dieser Zeit gab er schrille Pfiffe von sich, die teilweise über einen Zeitraum von zwei Stunden mit kurzen Unterbrechungen andauerten. Dieses Pfeifen war in der Wohnung einer Nachbarin hörbar und führte bei dieser wiederholt zu Kopfschmerzen. Das Ordnungsamt warf der Papageienhalterin daraufhin vor, dass sie es nicht verhindert habe, dass Ruhe und Nachtruhe der Nachbarin durch das schrille Pfeifen ihres Graupapageis erheblich gestört worden seien.

Lautstärke der Papageien steigt mit ihrem Lebensalter

Das Gericht führte aus, dass das Pfeifen des Papageis die ortsübliche Lärmbeeinträchtigung (Vierfamilienhaus in reiner Wohngegend) erheblich überstiegen habe. Der 19-jährige Papagei habe "in der Blüte seiner Jahre" gestanden. Papageien können 30 bis 50 Jahre alt werden. Je älter Graupapageien werden, desto stärker werden ihre Laute. Da diese Tiere hochsozial seien und daher Zuwendung durch den Menschen benötigten, würde es bei fehlender Zuwendung zu vermehrter Lautäußerung kommen.

Einsame Papageien geben laute Kontaktschreie von sich

Diese Lautäußerung sei rhythmischer Natur und dauere über längere Perioden an. Papageien, die öfters allein seien, würden laute Kontaktschreie und Rufe von sich geben. Die Lautregelung selbst sei differenziert und könne in ihrer Lautstärke über 100 Dezibel gehen. Entscheidend für das menschliche Empfinden sei dabei weniger die Lautstärke als die sehr obertonreiche Frequenz, die sich für das menschliche Gehör als schmerzend auswirken könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.03.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Düsseldorf (vt/we)

Urteile zu den Schlagwörtern: Lärm | Krach | Nachbar | Papagei | Ruhestörung
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1990, Seite: 1677
NJW 1990, 1677
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 1990, Seite: 122
WuM 1990, 122

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 11094 Dokument-Nr. 11094

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil11094

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung