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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 02.03.1960
- (2) Ss 934/59 (1047) -
Vogel zeigen: Tippen an Stirn kann strafbare Beleidigung anderer Verkehrsteilnehmer darstellen
Ausdruck der Missachtung liegt vor
Tippt sich ein Autofahrer an die Stirn, so stellt dies eine Beleidigung nach § 185 StGB dar, wenn er dadurch seine Missachtung gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer zum Ausdruck bringt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall aus dem Jahr 1959 wurde ein
Strafbarkeit wegen Beleidigung wegen Tippen an Stirn
Das Oberlandesgericht Düsseldorf bejahte eine
Vorliegen einer Ehrverletzung richtet sich nach Einzelfall
Zwar sei es richtig, so das Oberlandesgericht, dass das Tippen an die Stirn nicht zwingend eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.12.2014
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (zt/NJW 1960, 1072/rb)
Jahrgang: 1960, Seite: 1072 NJW 1960, 1072
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Dokument-Nr. 20401
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