wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2007
1 U 278/06 -

Freizeitradfahrer dürfen ohne Fahrrad-Schutzhelm fahren

OLG Düsseldorf unterscheidet zwischen Freizeitfahrern und Rennradfahrern

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Freizeitradfahrer, der im innerstädtischen Verkehr ein nicht für den Sporteinsatz konzipiertes Fahrrad benutzt, anders als ein Rennradfahrer keinen Schutzhelm tragen muss.

Der Entscheidung lag die Klage eines Dormagener Radfahrers zu Grunde, der sich bei der Benutzung eines Radweges in Neuss zu einer Vollbremsung veranlasst sah, weil er den Zusammenstoß mit der sich auf den Radweg zu bewegenden beklagten Fußgängerin vermeiden wollte. Im Zuge der Vollbremsung blockierte das Vorderrad, der nicht durch einen Helm geschützte Kläger kippte mit dem Fahrrad vornüber und verletzte sich dabei erheblich. In seinem Urteil führt der 1. Zivilsenat aus, dass der Kläger sich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt ein Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Unterscheidung zwischen Radfahrergruppen

In Fortführung seiner bereits in einem Urteil vom 12. Februar 2007 - Az. I-1 182/06 - entwickelten Rechtsprechung führt der Senat aus, dass die Frage, ob Radfahrer einen Schutzhelm tragen müssen, nur differenziert beantwortet werden könne. Im Hinblick auf die völlig unterschiedlichen Fahrweisen und die damit einhergehenden Gefahren und Risiken sei es geboten, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen Radfahrergruppen vorzunehmen und dabei auch die Verkehrssituation (Radweg oder Straße; innerörtlicher oder außerörtlicher Verkehr) zu berücksichtigen. Dem herkömmlichen Freizeitradfahrer, der sein Gefährt als normales Fortbewegungsmittel ohne sportliche Ambitionen einsetzt, könne mangels entsprechender allgemeiner Übung nicht ohne Weiteres abverlangt werden, zu seinem eigenen Schutz vor Unfallverletzungen einen Schutzhelm zu tragen.

Freizeitfahrer haben geringeres Unfallrisiko

In dieser Gruppe sei das Unfallrisiko und das Ausmaß der Eigengefährdung deutlich geringer als bei Rennradfahrern, bei denen auch die Akzeptanz und Bereitschaft, einen Schutzhelm zu tragen, deutlicher ausgeprägt sei. Da der Kläger ein gewöhnliches Tourenfahrrad benutzte, mit dem er einen innerörtlichen Radweg mit einer Geschwindigkeit von 15 km/h befuhr, gehöre er zu der Gruppe von Radfahrern, die keinen Schutzhelm tragen müssen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.08.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Düsseldorf vom 15.08.2007

Aktuelle Urteile aus dem Verkehrsrecht | Straßenverkehrsrecht
Ähnliche Urteile finden Sie mit unseren Suchvorschlag: „Auto Tür Unfall“

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4706 Dokument-Nr. 4706

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4706

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung