wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 10.03.2009
W1109/06Kart -

Freier Netzzugang auf Flughafen Leipzig: § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG europarechtswidrig

Flughafen muss Stromanbietern freien Netzzugang gewähren

Im Streit um die Frage, ob das Energieversorgungsnetz des Flughafens Leipzig/Halle die Voraussetzungen für ein eigenes Objektnetz nach § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG erfüllt, hat der Kartellsenat des OLG Dresden den dies feststellenden Bescheid der Landesregulierungsbehörde (des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit) aufgehoben. Der Flughafen muss deshalb künftig Stromanbietern, die andere auf dem Betriebsgelände ansässige Unternehmen (z.B. die Deutsche Flugsicherung, Ladengeschäfte im Flughafengebäude etc.) mit Strom versorgen wollen, freien Netzzugang gewähren.

Zur Begründung hat das Oberlandesgericht Dresden ausgeführt, die Ausnahmebestimmung des § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG, auf die sich der angefochtene Bescheid gründet, verstoße gegen europäisches Recht. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor auf der Grundlage eines vom Senat gestellten Vorabentscheidungsersuchens entschieden, Betreiber von Energieversorgungsnetzen dürften von der Verpflichtung zur Gewährung eines freien Netzzuganges nicht bereits deshalb ausgenommen werden, weil sich diese Netze auf einem zusammengehörenden Betriebsgelände befänden und überwiegend dem Transport von Energie innerhalb des eigenen Unternehmens dienen. An diese Entscheidung sei der Senat gebunden. Die Regelung des § 110 Abs. 1 Nr. 1 EnWG könne auch nicht, wie der Flughafen Halle/Leipzig GmbH meint, teilweise aufrechterhalten werden.

Richter: Keine unzumutbaren Erschwernisse für den Flughafen durch Gewährung eines freien Netzzuganges

Dass dem Flughafen durch die Gewährung freien Netzzuganges unzumutbare Erschwernisse entstünden, sei nicht ersichtlich. Daher könne der Bescheid auch nicht auf § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG gestützt werden. Ein gewisser zusätzlicher personeller und organisatorischer Aufwand sei der gesetzgeberischen Konzeption immanent und daher grundsätzlich tragbar. Ohnehin spreche viel dafür, dass auch § 110 Abs. 1 Nr. 2 EnWG gegen die Richtlinie verstoße.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Dresden vom 10.03.2009

Aktuelle Urteile aus dem Kartellrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 7562 Dokument-Nr. 7562

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss7562

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung