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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 19.03.2013
- 9 U 1265/12 -
Sendeanlagen für Mobilfunk sind bei Einhaltung der Grenzwerte zu dulden
Streitgegenständliche Mobilfunksendeanlage erfüllt Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung
Die Sendeanlagen für Mobilfunk bei Einhaltung der Grenzwerte sind zu dulden. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hat das Oberlandesgericht Dresden die Berufung
Wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit nicht bewiesen
Die mit
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.03.2013
Quelle: Oberlandesgericht Dresden/ra-online
- Anwohner erhält keinen Schadensersatz für Beeinträchtigungen durch Mobilfunkmast
(Landgericht Bautzen, Urteil vom 26.06.2012
[Aktenzeichen: 3 O 693/11]) - Keine schädlichen Umwelteinwirkungen: Anwohnerklage gegen Mobilfunkanlage bleibt erfolglos
(Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 12.08.2008
[Aktenzeichen: 1 L 847/08.KO]) - Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen Mobilfunksendeanlagen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.02.2004
[Aktenzeichen: V ZR 217/03 und V ZR 218/03])
Jahrgang: 2013, Seite: 475 MMR 2013, 475
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Dokument-Nr. 15464
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