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Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.07.2012
- 5 U 68/12 -
"Thor Steinar" - Mietinteressentin eines Ladenlokals hat Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter
Mieterin muss wegen Vertragsverletzung Ladenlokal räumen
Wenn eine Mietinteressentin beabsichtigt ausschließlich die Marke "Thor Steinar" im angemieteten Ladenlokal zu verkaufen, so ist sie verpflichtet, dies dem Vermieter vor Vertragsschluss mitzuteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau gewandt, mit dem sie verpflichtet worden war, ihr Ladenlokal im Einkaufscenter »Die Kolonnaden« in Plauen zu räumen, in dem sie ausschließlich Textilien der Marke »Thor Steinar« verkauft. Das Oberlandesgericht hat die Berufung abgewiesen.
Fristlose Kündigung wegen vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung
Nach Ansicht des Senats war die klagende Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen, weil die beklagte Mieterin eine ihr obliegende vorvertragliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2012
Quelle: Oberlandesgericht Dresden/ ra-online
- Landgericht Zwickau, Urteil vom 30.12.2011
[Aktenzeichen: 4 O 87/10]
- Kammergericht: „Thor-Steinar“-Mietprozess durch Vergleich beendet
(Kammergericht Berlin, Vergleich vom 22.09.2011
[Aktenzeichen: 12 U 5/11]) - "Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 123/09]) - Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 192/08])
Jahrgang: 2012, Seite: 1295 NJW-RR 2012, 1295 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2012, Seite: 727 NZM 2012, 727
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Dokument-Nr. 13953
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