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Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 09.05.2017
- 4 U 1596/16 -
Fahrbahnüberquerung durch Fußgänger: Keine Haftung des Pkw-Fahrers für Kollision mit plötzlich auftauchendem Fußgänger auf Fahrstreifen
Grob fahrlässiges "Hindurchschlängeln" des Fußgängers durch fließenden Fahrzeugverkehr
Eine sorglose Fahrbahnüberquerung eines Fußgängers durch "Hindurchschlängeln" durch den fließenden Fahrzeugverkehr ist grob fahrlässig. Kommt es daher zu einer Kollision mit einem Pkw, so haftet der Fußgänger allein für die Unfallfolgen, wenn für den Pkw-Fahrer der Fußgänger vor der Kollision nicht erkennbar war. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während der Morgendämmerung an einem Tag im September 2010 wollte ein
Landgericht gibt Klage zu 1/3 statt
Das Landgericht Dresden gab der Schadens- und Schmerzensgeldklage zu 1/3 statt und lastete dem Kläger daher ein Mitverschulden von 2/3 an. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung des Klägers und der Beklagten.
Oberlandesgericht verneint Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
Das Oberlandesgericht Dresden entschied zu Gunsten der Beklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Dem Kläger stehe kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu.
Kein schuldhaftes Verhalten des Pkw-Fahrers
Dem Pkw-Fahrer sei nach Auffassung des Oberlandesgerichts kein schuldhaftes Verhalten anzulasten. Er sei nicht gehalten gewesen, seine Geschwindigkeit so zu reduzieren, dass er
Grob fahrlässige Fahrbahnüberquerung des Fußgängers
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts habe der Kläger den Unfall grob fahrlässig allein verschuldet. Die sorglose
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.06.2019
Quelle: Oberlandesgericht Dresden, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dresden, Urteil vom 30.09.2016
[Aktenzeichen: 8 O 3157/13]
- Überqueren einer Fahrbahn trotz eines erkennbar herannahenden Fahrzeugs begründet überwiegende Haftung des Fußgängers an Unfall
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2018
[Aktenzeichen: I-1 U 196/14]) - Überwiegendes Verschulden eines Fußgängers an Verkehrsunfall bei Überqueren der Fahrbahn ohne Beobachtung des Verkehrs
(Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.04.2017
[Aktenzeichen: 6 U 2/16])
Jahrgang: 2017, Seite: 1303 NJW-RR 2017, 1303
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Dokument-Nr. 27556
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