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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 18.07.2012
4 U 122/10 -

Falkenzüchter muss Schimmelpilzsporen als Grund für Tod mehrerer Tiere nachweisen können

Pilzzüchter nicht für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden ersatzpflichtig

Ein Falkenzüchter, der nicht nachweisen kann, dass die erhöhte Sterblichkeit seiner Falken auf die Schimmelpilzsporen der angrenzenden Pilzzuchtfarm zurückzuführen ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die toten Tiere. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Falkenzüchter aus dem Landkreis Rotenburg den Betreiber der auf dem Nachbargrundstück angesiedelten Pilzzuchtfarm sowie die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks auf Schadensersatz in Höhe von gut 3 Millionen Euro verklagt, weil in den vergangenen Jahren die von der Pilzzucht ausgehenden Schimmelpilzsporen zu einer erhöhten Sterblichkeit der Falken geführt haben sollen. Die Pilzsporen seien vom Grundstück der Pilzzucht zu den Falken herübergeweht und hätten zu Erkrankung und Tod von 48 der empfindlichen Tiere geführt.

Sachverständigengutachten können nicht zweifelsfrei belegen, dass Erkrankung und Tod der Falken auf Kontakt mit Pilzsporen zurückzuführen ist

Mit seiner Klage hatte der Züchter jedoch weder vor dem Landgericht noch vor dem Oberlandesgericht Erfolg, weil der erforderliche Ursachenzusammenhang nicht festgestellt werden konnte. Denn es ließ sich nicht beweisen, dass von der Pilzzuchtfarm stammende Pilzsporen zum Tod der Falken geführt hatten. Die von beiden Gerichten angehörte Sachverständige für Tiermedizin, die die Kadaver zur Feststellung der Todesursache untersucht hatte, führte aus, dass wissenschaftlich nicht bewiesen werden könne, dass die Erkrankung und der Tod der Falken auf den Kontakt der Tiere mit Pilzsporen zurückzuführen sei. Auch nicht durch Pilzsporen ausgelöste Krankheiten könnten zum Tod der Tiere geführt haben. Darüber hinaus müsse berücksichtigt werden, dass die Zucht und Haltung der Falken in Gefangenschaft einen hohen Belastungsfaktor darstelle und die Tiere auch anderen Umweltbelastungen ausgesetzt seien.

Andere Gründe für Tod der Falken möglich

Das Oberlandesgericht konnte sich auf der Grundlage dieses Sachverständigengutachtens nicht davon überzeugen, dass die Pilzsporen für den Tod der Falken ursächlich geworden waren. Dies sei jedoch eine Voraussetzung für die Begründung einer Haftung des Betreibers der Pilzzuchtfarm. Da nicht ausgeschlossen werden könne, dass auch andere Gründe zum Tod der Falken geführt haben könnten, sei der Pilzzüchter für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden nicht ersatzpflichtig.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online

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