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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 18.07.2012
- 4 U 122/10 -
Falkenzüchter muss Schimmelpilzsporen als Grund für Tod mehrerer Tiere nachweisen können
Pilzzüchter nicht für den durch den Tod der Falken entstandenen Schaden ersatzpflichtig
Ein Falkenzüchter, der nicht nachweisen kann, dass die erhöhte Sterblichkeit seiner Falken auf die Schimmelpilzsporen der angrenzenden Pilzzuchtfarm zurückzuführen ist, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz für die toten Tiere. Dies entschied das Oberlandesgericht Celle.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Falkenzüchter aus dem Landkreis Rotenburg den Betreiber der auf dem Nachbargrundstück angesiedelten Pilzzuchtfarm sowie die Eigentümer des angrenzenden Grundstücks auf Schadensersatz in Höhe von gut 3 Millionen Euro verklagt, weil in den vergangenen Jahren die von der Pilzzucht ausgehenden Schimmelpilzsporen zu einer erhöhten Sterblichkeit der Falken geführt haben sollen. Die Pilzsporen seien vom Grundstück der Pilzzucht zu den Falken herübergeweht und hätten zu Erkrankung und
Sachverständigengutachten können nicht zweifelsfrei belegen, dass Erkrankung und Tod der Falken auf Kontakt mit Pilzsporen zurückzuführen ist
Mit seiner Klage hatte der Züchter jedoch weder vor dem Landgericht noch vor dem Oberlandesgericht Erfolg, weil der erforderliche Ursachenzusammenhang nicht festgestellt werden konnte. Denn es ließ sich nicht beweisen, dass von der Pilzzuchtfarm stammende Pilzsporen zum
Andere Gründe für Tod der Falken möglich
Das Oberlandesgericht konnte sich auf der Grundlage dieses Sachverständigengutachtens nicht davon überzeugen, dass die Pilzsporen für den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.07.2012
Quelle: Oberlandesgericht Celle/ra-online
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Dokument-Nr. 13831
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