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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 16.11.2022
- 14 U 87/22 -
Straßenbauarbeiter muss auf für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn auf Straßenverkehr achten
Fehlende Sorgfalt kann Mitverschulden an Unfall begründen
Ein Straßenbauarbeiter, der auf die für den fließenden Verkehr freigegebenen Fahrbahn tätig ist, ist als Verkehrsteilnehmer einzustufen, so dass ihm die Sorgfaltspflicht aus § 1 Abs. 2 StVO trifft. Kommt er dieser Sorgfalt nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden an einem Unfall angelastet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2019 wurde ein in Lüneburg tätiger
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Lüneburg wies die Klage ab. Dem Kläger sei nämlich ein
Oberlandesgericht verneint ebenfalls Anspruch auf weiteren Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Dem Kläger sei ein
Straßenbauarbeiter als Verkehrsteilnehmer
Der Kläger sei immer dann, so das Oberlandesgericht, wenn er sich außerhalb des durch Barken abgetrennten Baustellenbereichs auf der freigegebenen Fahrbahn aufhielt, als
Straßenbauarbeiter kein Fußgänger
Dagegen sei der Kläger nach Ansicht des Oberlandesgerichts nicht als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Lüneburg, Urteil vom 03.06.2022
[Aktenzeichen: 5 O 19/21]
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Dokument-Nr. 32511
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