wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 24. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 10.01.2008
13 VA 1/07 (Kart) -

Niedersächsisches Gasversorgungsunternehmen muss Gaspreise nicht zurückerstatten

Nutzungsentgelte waren nicht missbräuchlich überhöht

Die Landeskartellbehörde hat nicht nachgewiesen, dass die zwischen November 2005 und März 2006 erhobenen Gaspreise eines niedersächsischen Gasversorgers missbräuchlich überhöht gewesen sind. Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Die Kartellbehörde hatte mit Verfügung vom 5. Dezember 2006 festgestellt, dass das Gasversorgungsunternehmen zwischen November 2005 und März 2006 missbräuchlich überhöhte Jahresgesamtpreise gefordert habe. Die Behörde ordnete daher an, dass der Versorger die zuviel erhobenen Gaspreise an die Verbraucher zurück zu erstatten habe. Nach Ansicht der Behörde habe das Gasversorgungsunternehmen seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Es habe Entgelte gefordert, die erheblich von denjenigen abwichen, die sich bei einem wirksamen Wettbewerb ergeben würden. Zum Nachweis berief sich die Kartellbehörde auf die niedrigeren Gaspreise zweier Gasversorgungsunternehmen in geographischer Nähe mit vergleichbarer Struktur.

Auf die Beschwerde des Gasversorgungsunternehmens hat der Kartellsenat diese Verfügung für rechtswidrig erklärt und aufgehoben. Der Senat ist der Auffassung, dass die Kartellbehörde die marktbeherrschende Stellung der Beschwerdeführerin nicht nachgewiesen habe. Es reiche hierfür nicht aus, Unternehmen, die die Endverbraucher mit Erdgas belieferten, zu vergleichen. Vielmehr sei von einem allgemeinen Angebotsmarkt aller Wärmeversorger auszugehen. Die Gasversorger konkurrierten auch mit den Anbietern der übrigen Heizträger wie Heizöl, Strom, Kohle und Fernwärme. Hierbei stützt sich der Kartellsenat auf ein jüngeres Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. Juni 2007.

Der Kartellsenat hat die Rechtsbeschwerde zugelassen, weil das zitierte BGH-Urteil kein Kartellverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) betraf, sondern im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens ergangen ist, bei dem ein Verbraucher die Überprüfung einer einseitigen Preiserhöhung durch den Gasversorger begehrte. Auch wenn die Zielrichtungen beider Verfahren andere sind, sieht der Kartellsenat selbst allerdings keinen Anlass, die Frage der Marktbeherrschung unterschiedlich zu beantworten. Gleichwohl sollen die Parteien Gelegenheit erhalten, dies zur vom BGH klären zu lassen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des OLG Celle vom 11.01.2008

Aktuelle Urteile aus dem Kartellrecht | Wettbewerbsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 5428 Dokument-Nr. 5428

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss5428

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?