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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 28.07.2017
- 11 U 65/17 -
Kein Schadensersatzanspruch eines Reisenden aufgrund Ausrutschens wegen durch Reinigung nasser Natursteintreppe
Mit morgendlicher Nassreinigung von Außentreppen ist im Mittelmeerraum zu rechnen
Rutscht ein Reisender morgens in der Türkei auf einer Natursteintreppe in der Außenanlage eines Hotels aus, weil diese aufgrund der Reinigung nass ist, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Denn mit einer morgendlichen Nassreinigung von Außentreppen ist im Mittelmeerraum zu rechnen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Reisende rutschte am zweiten Tag ihres Aufenthalts in einem Robisonclub in der Türkei auf einer vorher bei der morgendlichen Reinigung durch das Hotelpersonal nass gespritzten, aus Bruchsteinen bestehenden
Kein Anspruch auf Schadensersatz
Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und beabsichtigte daher die Berufung der Reisenden zurückzuweisen. Ihr stehe kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung durch Nassreinigung von Außentreppen
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts könne der Reiseveranstalterin keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angelastet werden, weil die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Hannover, Urteil
[Aktenzeichen: 1 O 57/16]
Jahrgang: 2017, Seite: 1184 MDR 2017, 1184 | Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 283 RRa 2017, 283
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Dokument-Nr. 25409
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