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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 27.10.2017
1 Ss 49/17 -

Keine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung aufgrund T-Shirts mit Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" und Piktogramm mit stilisierter Enthauptung

Gestaltung des T-Shirts ist mehrdeutig

Ein T-Shirt mit dem Aufdruck "REFUGEES NOT WELCOME" und einem Piktogramm mit stilisierter Enthauptung begründet nicht zwingend eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB, wenn es mehrdeutig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2016 verkaufte ein Mann über das Internet zwei schwarz gefärbte T-Shirts. Diese waren in weißer Farbe mit dem Wort "REFUGEES" überschrieben. Darunter befand sich ein Piktogramm, welches links eine auf dem Boden kniende Person und rechts eine stehende Person zeigte. Die stehende Person legte ihre rechte Hand auf die kniende Person ab. In der erhobenen linken Hand hielt sie einen spitzen Gegenstand. Neben der stehenden Person stand diagonal in roter Schrift "NOT". Unterhalb des Piktogramms stand in weißer Farbe "WELCOME". Wegen der Gestaltung der T-Shirts wurde gegen den Mann Anklage wegen Volksverhetzung erhoben.

Amtsgericht und Landgericht bejahten Strafbarkeit wegen Volksverhetzung

Sowohl das Amtsgericht Otterndorf als auch das Landgericht Stade bejahten eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Nach Auffassung des Landgerichts habe der Angeklagte durch den Verkauf der T-Shirts zum Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt und damit den öffentlichen Frieden gestört. Der Aussageinhalt sei dahingehend verengt, dass Flüchtlinge entweder in der Gesamtheit als gewaltbereite Aggressoren charakterisiert oder zu Gewalttaten ihnen gegenüber aufgefordert werde. Gegen diese Entscheidung legte der Angeklagte Revision ein. Er gab an, nur ein Zeichen gegen gewaltbereite Flüchtlinge habe setzen zu wollen.

Oberlandesgericht verneint Vorliegen einer strafbaren Volksverhetzung

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten des Angeklagten und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung bestehe nicht. Denn die Aussage des T-Shirts sei mehrdeutig.

Mehrdeutige Aussage des "REFUGEES NOT WELCOME" T-Shirts

Zwar zeige das T-Shirt die bildliche Darstellung einer unmittelbar bevorstehenden Hinrichtungsszene. Gleichwohl lasse sich daraus nicht zwangsläufig die festgestellte Angriffsrichtung in Richtung des als "Refugees" bezeichneten Personenkreises erkennen. Aufgrund des neben dem Piktogramm befindlichen Worts "NOT" lasse sich der Aussageinhalt auch dahingehend begreifen, dass Flüchtlinge dem Grunde nach willkommen geheißen werden, der Ausübung von Gewalt jedoch entgegengetreten werde. Auch das Motiv mit der Hinrichtungsszene allein lasse sich als eine Kundgabe einer ablehnenden Haltung gegen eine bestimmte Flüchtlingspolitik begreifen, ohne dass den Flüchtlingen in ihrer Gesamtheit die dargestellten Angriffe zugeschrieben werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2018
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Otterndorf, Urteil vom 12.01.2017
  • Landgericht Stade, Urteil vom 03.07.2017
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Kommentare (13)

 
 
Skeptiker schrieb am 23.01.2018

Zum Beschluss des OLG Celle selbst wäre wohl zu sagen, dass man sich auch als Gericht dumm stellen kann...

Sylvia Majocchi schrieb am 16.01.2018

Nun haben sich Geiferer der realitätsfernen Ecke aber ein gesammeltes Stelldichein gegeben. Schämt Ihr Euch nicht, Recht nur denjenigen zuzuschreiben, die unkontrolliert hier eingewandert sich, auf Staatskosten leben und dafür die Bevölkerung drangsalieren? Ich bin nahezu 70 Jahre alt, mit der 68er-Bewegung nach München gekommen und habe bis Ende 2015 Ausländer jeglicher Couleur unterstützt (auch aktiv in div. NGOs!), gegen Anfeindungen massiv in Schutz genommen, bis ich selbst Opfer unglaublichen Hochmuts und brutalster Menschenrechtsverletzung durch die von den heutigen Kommentatoren so hochgelobten "Refugees" geworden bin, und zwar nicht nur einmal! Die Häufung der Ereignisse hat bei mir ein, wenn auch sehr zögerliches, schmerzhaftes Umdenken erzeugt und ich differenziere seither illusionslos! Und nun nicht wieder weiterheuchelnd antreten, um mich als "Abtrünnige" zu verteufeln; das ist einfach zu billig!

Ich empfehle einen Blick in die heutige Presse, wobei ich anmerken muss, dass bei mir Obdachlose selbstverständlich unter denselben Menschenrechtsschutz fallen wie a l l e Menschen dieser Erde!:

http://www.maz-online.de/Nachrichten/Berlin/U-Bahnhof-Yorckstrasse-Unbekannter-schaegt-tritt-und-sticht-auf-drei-Obdachlose-ein

Ein Beispiel unter unzähligen im heutigen Deutschland; in dem Zusammenhang empfehle ich einen Besuch des Münchener Hauptbahnhofs inkl. Innenstadt etc.!

Und noch ein Wort zu den angeblich schuldigen Christen: Wer die Amtssekten und andere Synkretisten mit tatsächlichen Christen verwechselt, hat keine Ahnung vom Christentum (Christusnachfolge! Ich lebe strikt danach!) des in der Bergpredigt festgelegten! "Die Kirche ist exakt das, wogegen Jesus gepredigt hat." Friedrich Nietzsche

Ich bin bildende Künstlerin/Literatin und nach wie vor der revolutionären Weltbefreiungsidee via Menschlichkeit und Gerechtigkeit höchst verbunden!

Unsere Justiz wurde und wird alleingelassen von gewissenlosen Politikern, die sich keinen Deut darum scheren, ob Richtern Racheakte nach g e r e c h t e n Urteilen gegen die drohen, die unseren Rechtsstaat als "Lachnummer" bezeichnen, da sie nur die Scharia anerkennen und die hat's in sich!:

http://www.kirsten-heisig.info/mord.html

Der europäische Rechtsstaat hat abgewirtschaftet! Eine Jugendamtsmitarbeiterin hat mir Anfang der 1990er gesagt, das Dt. GG gelte doch schon lange nicht mehr. Damals hatte ich mich stark gemacht für das Abhängen von Kreuzen in Schulen aus Gründen der Gerechtigkeit. Das kam gar nicht gut an und meine Kinder wurden selbst von Muslimen mit Messern und Steinen verfolgt, da besagte Muslime unbedingt die Heidenfeste "Weihnachten" und "Ostern" mitfeiern wollten.

Ich bin Paneuropäerin und nach wie vor Richard Nikolaus Graf Coudenhove-Kalergis wunderbarer Europa-Vision verbunden!

Sylvia Majocchi antwortete am 16.01.2018

In meiner erbosten Aufregung hat sich ein Fehler eingeschlichen (2. Zeile oben!):

"hier eingewandert sind", muss es selbstverständlich heißen. Sorry!

❤&☮ forever!

Skeptiker antwortete am 23.01.2018

Dieser Kommentar begründet leider selbst den Verdacht der Volksverhetzung, nicht wahr?

F.Folchie schrieb am 16.01.2018

Machen wir's kurz:

Was will man von den arischen Blutsverwandten und Nachfolgern von Freisler, Filbinger und Kameraden denn anderes erwarten?! Geschlossen übernahmen sie sich selber in die deutsche Nachkriegsjustiz und vergaben sich mit Hilfe ihrer christlichen Wertvorstellungen ihre Sünden.

Der allerteutscheste unter ihnen wurden Ministerpräsident, der Rest sorgte wieder dafür, dass Recht bleibt, was schon immer rechts war. Sie klebten das Etikett 'Demokratie' und 'Unabhängige Justiz' auf solche eindeutigen Rechtsbeugungen, wie die in diesem Falle oder im Fall von Gustl Mollath und anderen, und vergießen in Dauerschleife Krokodilstränen über die abhängige Justiz in Russland und sonstnochwo…

Eigentlich ist diese Urteilsbegründung ja Satire und gut für die Bütt - wenn sie nicht so traurig wäre, so ein eindeutiger Beleg für unseren administrativen Fremdenhass. Kein Reichsbürger, kein Pegida-Vollpfosten hätte ein beschämenderes Urteil sprechen können. Die lassen die Angi und den Sigmar mal kurz und (rechts)bündig Probehängen, die Richter aber nur namenlose Elende dieser Welt stilisiert enthaupten… Soviel Freiheit muss sein! Sie schont übrigens auch die eigenen Autoreifen…

Jene aufrichtigen Richter, die es natürlich auch gibt im Lande, und die mich ohne jede anwaltliche Vertretung in allen meinen acht ‚Lebens-Prozessen‘ stets obsiegen ließen, müssten angesichts so einer Verhöhnung des Rechts die Kündigung warnend auf den Tisch knallen, die Kündigung falscher Standesloyalität…

Falls sich übrigens damals, nach dem knapp verpassten Endsieg, mal ein Opfer, wie der hessische Generalstaatsanwalt und Jude Fritz Bauer, gegen den Strom dieser Hierarchie durchsetzte, mobbten sie es zu Tode...

Und wir nennen das Demokratie, Unabhängigkeit, westliche Werte, christliche Wurzeln des Abendlandes…, waschen uns mit Pontius Pilatus die Hände in Unschuld und gehen - im Wachstumsrausch moralisch dahinschrumpfend - wieder zügig zur Tagesordnung der Grabbeltische und Sonderangebote über, jener Grabbeltische, welche uns durch die auf dem Enthauptungspiktogramm stilisierten REFUGEES für zwei Euro am Tag gefüllt wurden, bevor letztere dann in ihrer Ausweglosigkeit und ‚in letzter Instanz‘ zu uns kommen (mussten!)…

Halleluja, Sancta Justitia!

KLAUS SCHULTHEISS schrieb am 16.01.2018

wenn der richter keine ehrenwerte erklärug für seine fehlkonstruktion vorbringen kann sollte er abgemahnt werden.verfassungsrechtlich zuverlässig

sollte das juristische personal der beölkerung und somit des staates schon sein und bleiben.

KLAUS SCHULTHEISS schrieb am 16.01.2018

ERSTAUNLICH;WILL DER RICHER DES OLG NICHT ERKENNEN;DASS BEREITS DER SATZ EINE MENSCHENRECHTSWIDRIGKEITIST;ALSO EIN VERWEHRUNGSBEGEHRN DES RECHTES AUF AUFNAHME IN NOT;WIE ES DIE MENSCHNRCHTE ZWINGND UND PRIORITÄR VORGEBEN ? DIE HINRICHTUNG IST AUCH NICH MIT

TODESSTRAFE NEIN DANKE BEGLEITET ;WIE HIER EVTL: KONSTRUIERT WERDEN SOLLTE.

WENN DER RICHTER DEN PROBANDEN VOR STRAFE BEAHRN WOLLTE SOLLTE ER SICH ETWAS ANDERES EINFALLEN LASSEN. seine konstruktion entbehrt der notwendig logik. ist daher keine betrachtnde deutungsmöglichkeit.die aussage ist recht eindeutig auf asylrechtsverweigerung und gewalt ausgerichtet.man könnte nur logisch paralel folgern...refugies sind auch dann nicht willkommen wenn ihnen die todesstrafe droht.

strafrechsrelevant ist dieses als werbung für menschenrechtsablehnende handlungn ,somit verhetzung,in umlauf bringen grund und menschenrechswidriger inhalte ,sehr wohl.sogar

eindeutig unübersehbar.

es sollte aufdie grund und menschenrechtskohärenz der justiz nicht nur der richterlichen grundsätzlich geachet werden.

blinder hirachischer glaube schadet der sache der menschen.-u.grundrechte.

KLAUS SCHULTHEISS schrieb am 16.01.2018

die notwendige mehrdeutigkeit liegt hier real nicht vor und ist frei erfunden.das sieht wohl ein blinder mit krückstock.welche intentionen hatte der richter des olgs da bloss?

meyer-lindgreen schrieb am 15.01.2018

erstaunlich was man sich als richter für seltsame spitzfindigkeiten ausdenken kann und dies noch für objektiv vertretbar hält....da haben gering verdienendere richter mehr wahrheitskohärenz

bewiesen.

die rubrik unwahrscheinliche richterliche konstruktionen kann um einen sachverhalt erweitert werden.seltsam aber so wird hier in dr brd geurteilt und für recht befunden.

die behauptung ist nicht mal spekulativ sie ist schlicht weg unwahr.logisch nicht zutreffend.

eugen ohne gin schrieb am 15.01.2018

der logisch folgerichtige zusammenhang ist naheliegend auch auf den 2 blick gegeben.das not bezieht sich eineindeutig auf das nicht willkommen sein von refugees.das aus dem zusammenhang reissen der richter ist sprachsymbolisch mehr als abwegig.

ebenso ist die hinrichtingssybolik eindeutig aus das uerwünschtsein von refugees anzusehen.

der richter des olg celle vertritt hier eine sehr eigenwillige subjektivistische auffassung.

die er nicht mit einer symbolanalytischen expertise bewiesen hat.insofern ist das urteil ebenso unwissenschaftlich...und aus menschen.- und grundrechtlichen schutzverpflichtungsgründen anzufechten.

die interpretationskunst verlangt wahrheitstreue nicht konstruktion.eine rekonstruktion verlangt ebenfalls akribische wahrheitstreue um sich gegen fehlkonstruktionen zu schützen.mal gut das der richter kein architekt ist.

fam.fox schrieb am 15.01.2018

DIE AUSSAGE DES BEKLAGTEN IST UND BLEIBT UNBEWIESEN UND UNWAHSCHEINLICH:DANN HÄTTE DORT VIOLENTLY REFUGEES ARE NOT.... stehen müssen..

so etwas hätten die celler richter selbst denken können...hier erscheint ihr urteil als ungültig unhaltbar und die argumentation künstlich konstruiert.ohne wahrheitsrelevanz.und auf diese käme es ja an bei der urteilsfindung.eher eine art begünstigendes urteil.suspekt!

guy fox schrieb am 15.01.2018

wer den aufdruck refugees are not willcome

für nicht strafrechtsrelevant und eine meinungsäusserung hält verstösst gegen die menschenrechtskonvention...und den geist der völkerechte und tut so ,als wollten die in notgeratenen.oft nicht mal selbst verschuldet,sondern durch die idustriegesellschaften,hier unbedingt die lotozahlen in farbe sehen...oder die bundesligaspiele am samstag.

enn da nun richter und die enthauptung oder der galgen gestanden hätte,wie wäre da dann?

foxy lady schrieb am 15.01.2018

eine sehr verbogene unwahrscheinlich zutreffende konstruktion...die eher an den menschen.- und grundrechten vorbei geht, als sie zu schützen.

die behauptung refugies not willcome..ist an sich schon eine menschenrechtswidrigkeit.

der galgen ist durchaus im kontext zu verstehen und nicht seperat zu interpretieren.

die celler richter haben sich da etwas einfallen lassen wofür sie auch haften sollten.

liegt es doch in ihrer verantwortung.ob und in wie weit sie dies tun....ist mal wieder klärungsbedürftig.unhaltbar ist die konstruktion schon.

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