wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 27.07.2022
1 Ws 91/22 -

Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz im Fall der Unterbringung des Verurteilten in psychiatrisches Krankenhaus unzulässig

Aus­schluss­vorschrift des § 463 e Abs. 1 Satz 3 StPO greift

Die Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz ist gemäß § 463 e Abs. 1 Satz 3 StPO unzulässig, wenn es um die Unterbringung des Verurteilten in ein psychiatrisches Krankenhaus geht. Dies hat das Oberlandesgericht Bremen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit dem Jahr 2007 befand sich ein wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilte Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus in Bremen. Im Februar 2022 wurde die Fortsetzung der Unterbringung vom Landgericht Bremen auf Basis eines Sachverständigengutachtens angeordnet. Zudem fand im Einverständnis sämtlicher Verfahrensbeteiligter eine Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz statt. Dagegen richtete sich die sofortige Beschwerde des Untergebrachten.

Unzulässigkeit der Anhörung des Sachverständigen mittels Videokonferenz

Das Oberlandesgericht Bremen entschied zu Gunsten des Untergebrachten. Im Fall der Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus finde die Ausschlussvorschrift des § 463 e Abs. 1 Satz 3 StPO Anwendung und die Durchführung einer mündlichen Anhörung des Sachverständigen im Wege einer Bild- und Tonübertragung sei grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gelte auch dann, wenn sämtliche Verfahrensbeteiligte der Durchführung der mündlichen Anhörung in diesem Format zugestimmt haben. Das Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung gebiete es, die Anhörung in persönlicher Anwesenheit des Sachverständigen durchzuführen.

Möglichkeit des Verzichts auf Anhörung des Sachverständigen

Zwar sei es möglich, von der Anhörung des Sachverständigen abzusehen, so das Oberlandesgericht, wenn der Verurteilte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft darauf verzichten. Daraus folge aber nicht im Sinne eines Erst-recht-Schlusses, dass generell das Einverständnis mit einer Anhörung des Sachverständigen im Wege einer Videokonferenz auch das Erfordernis einer Anhörung des Sachverständigen in persönlicher Anwesenheit aufheben könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2022
Quelle: Oberlandesgericht Bremen, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Bremen, Beschluss vom 08.06.2022
    [Aktenzeichen: 70 StVK 488/21]
Aktuelle Urteile aus dem Strafprozeßrecht | Strafrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 32141 Dokument-Nr. 32141

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32141

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung