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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 14.11.2017
- 6 U 12/16 -
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über Luftbildaufnahmen
Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale erfolgreich
Eine Gesellschaft, die gewerblich Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken anbietet, muss in den von ihr geschlossenen Verträgen mit Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen und über dieses Widerrufsrecht zutreffend belehren. Dies hat das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigt.
Im vorliegenden Fall bietet die Beklagte ihren Kunden Aufnahmen der von diesen bewohnten Hausgrundstücken nebst Umgebung an. Dabei verwendet sie durch eine Drittfirma beim Überfliegen eines bestimmten Gebiets ohne Kenntnis und Auftragserteilung der Grundstücksbesitzer aufgenommenes digitales Bildmaterial. Außendienstmitarbeiter der Beklagten ermitteln nach Vorliegen der
Gesetzliche Ausnahmeregelung für individuelle Auswahl greift nicht
Die gegen das landgerichtliche Urteil gerichtete Berufung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht zurückgewiesen. Das
Größe- und Rahmenbestimmung stellt Nebenleistung dar
Die Ware, auf die sich das Interesse des Kunden richte, sei das auf dem Foto abgebildete, bereits in der Bilddatei in seinen maßgeblichen Parametern bestimmte Motiv. Die Herstellung dieser später verkauften Ware erfolge bereits mit dem Vorgang des Fotografierens. Soweit durch den Kunden die Größe oder der Rahmen und die Qualität des Bildes bestimmt würden, stelle dies gegenüber dem Fotoausdruck nur eine Nebenleistung dar.
Anspruch auf Unterlassung
Da im Ausschluss des Widerrufsrechts ein Verstoß gegen die dem Verbraucherschutz dienenden gesetzlichen Pflichten des Verkäufers liege, sei die klagende
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2017
Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht/ ra-online
- Landgericht Potsdam, Urteil vom 10.02.2016
[Aktenzeichen: 2 O 429/14]
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Dokument-Nr. 25216
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