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Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 07.05.2011
- 2 U 54/10 -
Brandenburgisches OLG: Kein Schmerzensgeld wegen Sturz auf einer Treppe zum Wahllokal
Treppe befand sich in einem für jeden erkennbar schlechten Zustand
Eine Bürgerin, die auf einer Treppe zu einem Wahllokal stürzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sich die Treppe in einem für jeden erkennbar schlechten Zustand befand. Dies entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Im zugrunde liegenden Fall diente bei der Gemeindevertreterwahl am 28. September 2008 diente eine Gaststätte als Wahllokal. Die Klägerin begab sich an diesem Tag nach Schließung des Wahllokals als Zuschauerin zur Stimmenauszählung und stieg dabei die Stufen der breiten
Benutzer der Treppe müssen sich örtlichen Verhältnissen anpassen
Das Landgericht Cottbus wies die Klage ab. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, die Gemeinde sei für die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.06.2011
Quelle: Brandenburgisches Oberlandesgericht/ra-online
- Landgericht Cottbus, Urteil vom 01.11.2010
[Aktenzeichen: 3 O 70/10]
- Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Sturz auf Treppe im Fußballstadion
(Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: 2 U 25/09]) - Kein Schadensersatz für Fall über eine Treppenstufe in einem Restaurant
(Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.07.2005
[Aktenzeichen: 2 O 737/05]) - Zur Frage der Haftung eines Theaterinhabers, wenn ein Besucher auf der Eingangstreppe stürzt und sich verletzt
(Landgericht Coburg, Urteil vom 12.05.2004
[Aktenzeichen: 13 O 44/04])
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Dokument-Nr. 11763
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