Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 28.06.2011
- 2 U 16/10 -
Stadt haftet nicht für Beschädigung eines parkenden Autos durch herabfallenden Ast
OLG Brandenburg verneint Haftung der Stadt
Eine Stadt haftet nicht immer auf Schadensersatz wegen der Beschädigung eines parkenden Autos durch einen herabstürzenden Ast. Grundsätzlich ist die Stadt zwar für den Zustand der Straße und die Beseitigung von Gefahren, die von den zum Straßenkörper gehörenden Straßenbäumen ausgehen, verantwortlich. Dies gilt jedoch nicht, wenn der fragliche Baum aus dem übrigen Bewuchs des an die Straße angrenzenden Grundstücks nicht heraustritt, sondern in einem breiten Grüngürtel entlang der Fahrbahn einer kleinen, wenig befahrenen Straße steht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte sein
Autobesitzer nimmt Stadt auf Schadensersatz in Anspruch
Der Kläger nahm die beklagte Stadt als für den verkehrssicheren Zustand der Straße Verantwortliche und darüber hinaus als Eigentümerin des benachbarten Grundstücks auf Schadensersatz in Höhe von rund 3.500 Euro in Anspruch.
OLG: Stadt ist nicht zum Schadensersatz verpflichtet
Das Landgericht Potsdam hatte der Klage weitgehend stattgegeben. Auf die Berufung der Stadt hat das Brandenburgische Oberlandesgericht die Klage abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die Stadt dem Kläger gegenüber nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist.
Fraglicher Baum stand nicht in einer Straße des Verantwortungsbereichs der Stadt
Zwar sei die Stadt für den Zustand der Straße verantwortlich und das umfasse auch die Beseitigung von Gefahren, die von den zum Straßenkörper gehörenden Straßenbäumen ausgingen. Allerdings sei der fragliche
Verkehrssicherungspflicht wurde von der Stadt auf Mieter des Grundstücks übertragen
Die Stadt müsse im konkreten Fall den Schaden auch nicht deshalb ersetzen, weil sie als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.09.2011
Quelle: Oberlandesgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Gemeinde haftet für ihre Baumkontrolleure, wenn ein Baum umfällt und einen Unfall verursacht
(Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 10.07.2009
[Aktenzeichen: 5 U 334/08]) - Amt muss Baum-Akte herausrücken: Bürgerin verlangt Information über die regelmäßige Kontrolle eines Baumes
(Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 02.10.2010
[Aktenzeichen: VG 2 K 71.10])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12217
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12217
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.