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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 17.01.2006
5 U 299/05 -

Kollision mit einem Verkehrsschild

Busfahrer rammt falsch platziertes Verkehrsschild

Auch wenn ein Verkehrsschild für eine Baustelle nicht richtig aufgestellt worden ist, und man es deshalb rammt, kann man für den Unfall selbst verantwortlich sein. Das hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Im Fall rammte ein Busfahrer in einer Baustelle ein Verkehrsschild, das allerdings gut sichtbar von der Baufirma aufgestellt worden war.

Die ausführliche Erläuterung des Falles finden Sie unter LG Coburg, Urt. v. 28.09.2005: Achtung Baustelle - ein gefahrenträchtiges Verkehrszeichen

Instanzen:

LG Coburg, Urt. v. 28.09.2005 - 13 O 17/05 -

OLG Bamberg, Beschluss v. 17.01.2006 - 5 U 299/05 -

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2006
Quelle: ra-online

Urteile zu den Schlagwörtern: Verkehrsschild | Verkehrszeichen

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Dokument-Nr.: 2845 Dokument-Nr. 2845

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