wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Samstag, 20. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 14.05.2018
2 UF 14/18 -

Minderjähriges Kind hat Anspruch auf unbefristeten Unterhaltstitel

Keine Begrenzung des Unterhaltstitels auf Zeit bis zur Volljährigkeit

Ein minderjähriges Kind hat einen Anspruch auf Erstellung eines unbefristeten Unterhaltstitels. Eine Begrenzung des Titels bis zur Zeit der Volljährigkeit kommt nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 hatte sich der Vater eines 13-jährigen Sohns mittels einer vollstreckbaren notariellen Urkunde dazu verpflichtet, bis zur Eintritt der Volljährigkeit seines Sohns Kindesunterhalt in Höhe von 144 % des Mindestunterhalts der Düsseldorfer Tabelle in der jeweils geltenden Fassung in der jeweiligen Altersstufe zu zahlen. Der Sohn lebte bei seiner Mutter. Er beantragte nunmehr beim Familiengericht die Befristung des Unterhaltstitels aufzuheben. Dem kam das Gericht auch nach. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Kindesvaters.

Keine Befristung des Unterhaltstitels bis zur Zeit der Volljährigkeit

Das Oberlandesgericht Bamberg bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Der Sohn habe einen Anspruch auf Abänderung des Unterhaltstitels in einen unbefristeten über den Eintritt der Volljährigkeit hinaus geltenden Unterhaltstitel. Dem Verwandtenunterhalt sei eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder fremd. Vielmehr bestehe zwischen dem Unterhalt des minderjährigen und des volljährigen Kindes Anspruchsidentität. Aus § 244 FamFG ergebe sich im Übrigen, dass dem dynamisierten Kindesunterhaltstiteln der Einwand der Volljährigkeit nicht entgegengehalten werden kann. Die Titel gelten über das Alter der Volljährigkeit hinaus. Das Kind solle nicht gezwungen werden, sich nach Eintritt der Volljährigkeit einen neuen Titel beschaffen zu müssen.

Möglichkeit des Abänderungsverfahrens durch Unterhaltsschuldner

Veränderungen mit Vollendung des 18. Lebensjahres des unterhaltsberechtigten Kindes in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht könne der Unterhaltsschuldner mit dem Abänderungsverfahren zu gegebener Zeit geltend machen, so das Oberlandesgericht.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2019
Quelle: Oberlandesgericht Bamberg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • , Beschluss vom 28.12.2017
    [Aktenzeichen: 211 F 1052/17]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Unterhaltsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2019, Seite: 30
FamRZ 2019, 30
 | Zeitschrift: Familie und Recht (FuR)
Jahrgang: 2019, Seite: 105
FuR 2019, 105
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1505
MDR 2018, 1505
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2018, Seite: 1348
NJW-RR 2018, 1348
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2018, Seite: 709
NJW-Spezial 2018, 709

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 28171 Dokument-Nr. 28171

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28171

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH



Werbung