Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.03.2007
NPD-Parteitag kann auch nicht in Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden
Der Landesparteitag der Nationaldemokratischen Partei - NPD - in Niedersachsen kann nicht wie geplant am Sonntag in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg stattfinden. Zuvor war vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg, dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg und dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bereits der Versuch gescheitert, die Parteiveranstaltung im Kulturzentrum PFL (ehemaliges Peter-Friedrich-Ludwigs-Hospital) in Oldenburg durchzuführen.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg (VG Oldenburg, Beschluss v. 09.03.2007 - 1 B 753 /07 -) hat auch den Antrag der Partei abgelehnt, die Stadt Oldenburg zu verpflichten, ihr nunmehr den "Neuen Festsaal" in der Weser-Ems-Halle als Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen. Die dagegen gerichtete Beschwerde der
Die Stadt Oldenburg hat in den gerichtlichen Verfahren vorgetragen, sie habe die Bewirtschaftung der Weser-Ems-Halle einer städtischen GmbH übertragen, die ihrerseits den Festsaal an einen privaten Veranstaltungsservice verpachtet habe. Sie habe also keine rechtliche Einwirkungsmöglichkeit auf die Pächterin, die ihrerseits die Überlassung des Saals an die
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht ist dieser Argumentation gefolgt. Die Stadt Oldenburg kann nicht zu einem Tun verpflichtet werden, das ihr rechtlich unmöglich ist. Ob die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.03.2007
Quelle: ra-online, Niedersächsisches OVG
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 3969
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss3969
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.