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Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 12.12.2013
- 8 ME 162/13 -
Ausweisung eines im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländers wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte rechtmäßig
Gefahr der Begehung erneuter Straftaten rechtfertigen Beendigung privater Bindungen an das Bundesgebiet durch eine Ausweisung
Die sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung gegen einen im Bundesgebiet aufgewachsenen Ausländer wegen erheblicher und wiederholter Gewaltdelikte ist rechtmäßig. Dies entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der von der
Sofortvollzug der Anordnung als Präventivmaßnahme zur Abwehr von weiteren Straftaten gerechtfertigt
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat dieses Vorgehen im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes für rechtmäßig erachtet. Die Art und Schwere der vom Antragsteller begangenen
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.12.2013
Quelle: Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Ausweisungsverfügung wegen einer Vielzahl schwerer Straftaten ist rechtens
(Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 12.08.2013
[Aktenzeichen: 5 A 12/13]) - Ausweisung nach Straftaten trotz Geburt in Deutschland zulässig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 10.04.2013
[Aktenzeichen: 4 L 1713/12.MZ]) - Ausweisung wegen Einstellung von al-Qaida-Drohvideo auf Youtube-Account zulässig
(Verwaltungsgericht Freiburg, Beschluss vom 04.10.2012
[Aktenzeichen: 1 K 1121/12])
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Dokument-Nr. 17378
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